Pflegekassen und Pflegeleistungen

Pflegekassen und Pflegeleistungen

Ein umfassender Überblick zu den Entlastungen in der häuslichen Pflege für Betroffene & Angehörige durch Pflegekassen. 

die Pflegekassen Logos

die Pflegekassen in Deutschland sind die zentralen Säulen vom Gesundheitssystem
- Pflegekassen und Pflegeleistungen -

Leistungserbringer der Pflegekassen

Die top Pflegeleistung mit Pflegegrad 1 oder höher

Im Vergleich der Deutschen Pflegehilfe ist der Leistungserbringer der Pflegekassen sanus+ der top Anbieter für die monatliche Versorgung Pflegebedürftiger in der häuslichen Pflege mit zuzahlungsbefreiten Pflegehilfsmittel. Mit einem Pflegegrad für sich selbst oder einen pflegebedürftigen Angehörigen noch heute eine Pflegebox ohne Formalitäten sichern.

Die Bedeutung von deutschen Pflegekassen

Pflegekassen und damit Pflegeversicherungen sind integrale Bestandteile jeder Krankenversicherung beziehungsweise Krankenkasse und dieser angegliedert. Die Pflegekassen verwalten die Gelder der Pflegeversicherung und Anträge auf Pflegeleistungen aus der Pflegeversicherung müssen bei den Pflegekassen oder den Leistungserbringern gestellt werden. Die deutschen Pflegekassen sind verpflichtet, ihre Versicherten über die ihnen zustehenden Pflegeleistungen zu informieren und zu beraten. Sie haben die Aufgabe mitzuwirken, dass eine flächendeckende Versorgungsstruktur hinsichtlich der Pflege erreicht wird und erhalten werden kann. 

Die Pflegeversicherung der Pflegekassen ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Absicherung im Pflegefall. Gesetzlich Versicherte sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung über ihre Krankenkasse versichert und privat Versicherte müssen eine private Pflegepflichtversicherung abschließen, die den gleichen gesetzlichen Mindestleistungen entsprechen muss. Eine wesentliche Aufgabe der Pflegekassen ist es auch, Verträge mit den Erbringern von deutschen Pflegeleistungen für den bestmöglichen Zugang von Unterstützungsangeboten zu schließen. Im Fall einer Pflegebedürftigkeit durch einen anerkannten Pflegegrad von 1 oder höher können unterstützende Pflegeleistungen zur finanziellen Entlastung pflegebedürftiger Personen bei der Pflegekasse oder einem Leistungserbringer beantragt werden!    

Das Wichtigste zu den Pflegekassen in Deutschland im Überblick:

  • Die Pflegekassen sind bei den jeweiligen Krankenkassen angesiedelt
  • Mit Pflegegrad können Sie Leistungen bei den Pflegekassen beantragen
  • Für Hilfsmittel muss ein Antrag bei den Pflegekassen gestellt werden 
  • Verschiedene Leistungen können miteinander kombiniert werden



Größere deutschen Pflegekassen im Überblick

Entdecken Sie die Vielfalt des deutschen Gesundheits- und Pflegesystems.
Einige Pflegeleistungen sind bereits mit einem Pflegegrad von 1 oder höher Beantragungsfähig.
Bleiben Sie mit Neuigkeiten von den Pflegekassen auf dem Laufenden.

Pflegekassen der AOK

Jetzt mehr zu den Pflegekassen der AOK erfahren und Pflegeleistungen noch heute beantragen. Die AOK Pflegekassen unterstützen Sie bei vielen besonderen Behandlungen durch sinnvolle Mehrleistungen in der Pflege.
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AOK Pflegekassen

Pflegekassen der DAK

Mit der DAK Pflegekassen sind Sie immer gut aufgehoben. Sichern Sie sich noch heute passende Entlastungen für die häusliche Pflege für sich selbst als Betroffener oder als pflegender Angehöriger.
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DAK Pflegekassen

Pflegekassen der Barmer

Durch die Barmer Pflegekassen sind Sie im Ernstfall durch einen top Kundenservice gut aufgestellt. Als Betroffener in der häuslichen Pflege haben Sie mit den Barmer Pflegekassen einen unterstützenden und entlastenden Partner an Ihrer Seite.
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Barmer Pflegekassen

Pflegekassen der BKK

Die Pflegekassen mit Pflegeleistungen der BKK kennenlernen und noch heute beantragen. Die BKK Pflegekassen entlasten betroffene Pflegebedürftige sowie die Angehörigen mit zahlreichen Leistungen.
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BKK Pflegekassen

Pflegekassen der hkk

Mit den hkk Pflegekassen stehen pflegebedürftigen Betroffenen neben den gesetzlichen Pflegeleistungen ein ausgezeichneter Kundenservice zur Verfügung. Die Pflegekasse der hkk überzeugt viele Versicherten.
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Pflegekassen der KNAPPSCHAFT

Die Pflegekassen der KNAPPSCHAFT bietet hervorragende Pflegeleistungen und können noch heute beantragt werden. Die Pflegekassen der KNAPPSCHAFT entlasten Pflegebedürftige sowie die Angehörigen mit zahlreichen tollen Pflegeleistungen.
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Knappschaft Pflegekassen

Pflegekassen der KKH

Mit den KKH Pflegekassen profitieren Sie von entlastenden Pflegeleistungen und einfachen Formularen zur Beantragung. Der kompetente sowie freundliche Kundenservice und der moderne Auftritt runden das Gesamtpaket der KKH Pflegekassen sinnvoll ab. 

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Pflegekassen der IKK

Erfahren Sie jetzt mehr zu den IKK Pflegekassen und beantragen Sie noch heute passende Pflegeleistungen zur Entlastung der häuslichen Pflege. Die deutschen Pflegekassen der IKK lassen Sie in der Pflege nicht allein.

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Pflegekassen der TK

Die TK Pflegekassen gehören in Deutschland nicht umsonst zu einem der größten Versicherer. Die Pflegeleistungen der TK Pflegekasse überzeugen durch Einfachheit und Übersichtlichkeit. Überzeugen Sie sich selbst.

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★ Einfach gut zu wissen!

Familienmitglieder und Angehörige, die sich um Menschen mit Pflegebedarf im häuslichen Umfeld kümmern, können kostenfreie Schulungsangebote der Pflegekassen nutzen. Die verschiedenen Online-Pflegekurse vermitteln dabei nicht nur praktische Hilfestellungen zur Pflege, sondern bieten den Teilnehmenden auch die Möglichkeit zum Austausch und zum Knüpfen von Kontakten mit gleichen Herausforderungen – noch heute entdecken.

Warum gibt es Pflegekassen und entlastende Pflegeleistungen

Die Pflegekassen in Deutschland sind ein zentraler Bestandteil des sozialen Sicherungssystems zu Gesundheit. Sie gewährleisten die Absicherung im Pflegefall und unterstützen pflegebedürftige Menschen sowie deren Angehörige finanziell und organisatorisch. Die demografische Entwicklung, die steigende Lebenserwartung und die zunehmende Anzahl an Pflegebedürftigen machen die Pflegekassen und Pflegeleistungen zu einer essenziellen Säule der sozialen Sicherung. Die Einführung der Pflegeversicherung und damit auch der Pflegekassen geht auf die 1990er Jahre zurück. Vor der Einführung des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) im Jahr 1995 mussten pflegebedürftige Personen und deren Angehörige die Kosten für die Pflege selbst tragen oder waren auf Sozialhilfe angewiesen. Dies führte zu einer erheblichen finanziellen Belastung für Familien und den Staat.

Mit der Einführung der sozialen Pflegeversicherung wurde das Risiko der Pflegebedürftigkeit auf eine breite Versichertengemeinschaft verteilt. Seitdem sind alle gesetzlich Krankenversicherten automatisch in der sozialen Pflegeversicherung und zugehörigen Pflegekassen versichert, während privat Krankenversicherte auch immer eine private Pflegepflichtversicherung abschließen müssen – Sie entscheiden!
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5 essenzielle Gründe für den Nutzen von Pflegekassen

1. Soziale Absicherung:

Einer der Hauptgründe für die Einführung der Pflegekassen ist die soziale Absicherung. Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen, und die damit verbundenen Kosten können schnell existenzbedrohend werden. Die Pflegekassen übernehmen einen Teil dieser Kosten und entlasten damit die Betroffenen und deren Familien finanziell.

2. Solidarprinzip:

Die Pflegekassen und Pflegeversicherung basiert auf dem Solidarprinzip: Alle Versicherten zahlen Beiträge, damit die Gemeinschaft im Bedarfsfall Unterstützung leisten kann. Dadurch wird sichergestellt, dass nicht nur Menschen mit hohen Einkommen Zugang zu Pflegeleistungen haben, sondern alle, die sie benötigen.

3. Entlastung der Angehörigen:

Vor der Einführung der Pflegeversicherung waren Angehörige meist allein für die Pflege verantwortlich. Dies führte nicht nur zu finanziellen, sondern auch zu erheblichen physischen und psychischen Belastungen. Die Pflegekassen entlasten Familien durch finanzielle Zuschüsse, Pflegedienstleistungen und Beratungsangebote.

4. Demografischer Wandel:

Durch die steigende Lebenserwartung und die niedrigen Geburtenraten nimmt die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen kontinuierlich zu. Pflegekassen stellen sicher, dass die Gesellschaft auf diese Entwicklung vorbereitet ist und ausreichend Ressourcen zur Verfügung stehen.

5. Förderung der professionellen Pflege:

Die Pflegekassen tragen zur Professionalisierung der Pflege bei, indem sie die Kosten für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen übernehmen. Dies fördert die Qualität der Pflege und sichert die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte.

Aufgaben der Pflegekassen

Die Pflegekassen übernehmen eine Vielzahl von Aufgaben, die weit über die reine finanzielle Unterstützung hinausgehen. Dazu zählen insbesondere:

  • Leistungsgewährung: Sie stellen finanzielle Mittel für ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegeleistungen bereit.
  • Beratung: Pflegekassen bieten Beratungsstellen und Informationsmaterial für Pflegebedürftige und deren Angehörige.
  • Qualitätskontrolle: Sie überwachen die Qualität der Pflegeeinrichtungen und -dienste von Leistungserbringern.
  • Prävention und Schulung: Pflegekassen finanzieren Schulungen für pflegende Angehörige und fördern Maßnahmen zur Prävention von Pflegebedürftigkeit.


Finanzierung und Herausforderung der Pflegekassen

Die Pflegeversicherung wird durch Beiträge der Versicherten finanziert, die je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen werden. Rentner zahlen ihren Anteil an Pflegekassen allein, während Kinderlose einen Zuschlag leisten. Die Finanzierung basiert auf einem Umlageverfahren, bei dem die laufenden Beiträge direkt zur Finanzierung der aktuellen Pflegefälle verwendet werden. Trotz ihrer wichtigen Rolle stehen die Pflegekassen vor großen Herausforderungen. Der demografische Wandel, die Finanzierung und der akute Fachkräftemangel sind die großen herausfordernden Faktoren aller Pflegekassen und analogen Institutionen.

Zukünftige Reformen könnten darauf abzielen, die Pflegekassen nachhaltiger zu gestalten und gleichzeitig eine qualitativ hochwertige Pflege sicherzustellen. Die Pflegekassen sind ein unverzichtbarer Bestandteil des deutschen Sozialstaats. Sie gewährleisten soziale Sicherheit, fördern die Qualität der Pflege und entlasten Familien. Aufgrund des demografischen Wandels und finanzieller Herausforderungen wird die Pflegeversicherung jedoch kontinuierlich weiterentwickelt werden müssen, um auch in Zukunft eine angemessene Versorgung für Betroffene sicherzustellen.

Pflegekassen in Deutschland

Pflegekassen unterstützen mit Pflegegrad 1 oder höher durch zuzahlungsbefreite Pflegehilfsmittel monatlich

Die Pflegekassen übernehmen die Kosten nach dem Sozialgesetzbuch § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI für bedarfsgerechte Pflegehilfsmittel pro Monat – jetzt beim Leistungserbringer entdecken!

Pflegekassen Online-Angebot

Kostenübernahme von Online-Pflegekursen für Betroffene und Angehörige durch Pflegekassen

Zur präventiven Vorbereitung, aber auch bei einer bereits eingetretenen Pflegesituation, sind Online-Kurse eine hilfreiche Unterstützung im Bereich der Pflege. Allen Versicherten stehen kostenlose Online-Pflegekurse zu diversen Themengebieten zur Verfügung. Noch heute online buchen!

Hausnotruf von den Pflegekassen

Hausnotruf zur Sicherheit in der Basisversion durch die Pflegekassen in den Kosten übernommen

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Welche Pflegeleistungen der Pflegekassen gibt es

 Die Pflegekassen in Deutschland bieten eine Vielzahl von Pflegeleistungen, die sich nach dem jeweiligen Pflegegrad (1–5) richten. Hier nachstehend finden Sie einen kompakten ein Überblick über die wichtigsten Leistungen der Pflegekassen:

➡️ Das Pflegegeld der Pflegekassen:
Das Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung der Pflegekassen für pflegebedürftige Personen, die zu Hause betreut werden. Es dient dazu, die Kosten für notwendige Pflegeleistungen zu decken und wird in Deutschland von der Pflegeversicherung beziehungsweise den Pflegekassen gezahlt. Anspruch darauf haben Menschen, die mindestens einen Pflegegrad 2 nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder Medicproof (für Privatversicherte) erhalten haben. 

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad der betroffenen Person. Während Personen mit Pflegegrad 1 keinen Anspruch auf Pflegegeld haben, erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 monatlich 332 Euro, mit Pflegegrad 3 573 Euro, mit Pflegegrad 4 765 Euro und mit Pflegegrad 5 947 Euro (Stand 2024). Das Pflegegeld wird von den Pflegekassen direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen, die es dann zur Unterstützung informeller Pflegekräfte, meist Angehörige oder Freunde, verwenden kann. Eine wichtige Voraussetzung für den fortlaufenden Bezug des Pflegegeldes ist die regelmäßige Pflegeberatung! Diese Beratungsbesuche sind bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich verpflichtend. Sie sollen sicherstellen, dass die Pflege weiterhin angemessen erfolgt und die pflegenden Angehörigen Unterstützung durch die Pflegekassen erhalten. Das Pflegegeld von den Pflegekassen entlastet pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen finanziell und stärkt die häusliche Pflege als Alternative zur stationären Betreuung. Dennoch reicht es oft nicht aus, um alle anfallenden Pflegekosten zu decken, weshalb ergänzende Leistungen der Pflegekassen wie Verhinderungspflege oder Pflegehilfsmittel beantragt werden können. Die Höhe des Pflegegeldes als wesentliche finanziellen Entlastung von den Pflegekassen beträgt (Stand 2024): 

  • Pflegegrad 2: 332 €
  • Pflegegrad 3: 573 €
  • Pflegegrad 4: 765 €
  • Pflegegrad 5: 947 €


➡️ Pflegesachleistungen der Pflegekassen:
Die Pflegesachleistungen sind eine finanzielle Unterstützung der Pflegekassen für pflegebedürftige Menschen, die in ihrer häuslichen Umgebung von einem ambulanten Pflegedienst betreut werden. Diese Leistungen der Pflegekassen wird nicht an die pflegebedürftige Person direkt ausgezahlt, sondern direkt an den zugelassenen Pflegedienst überwiesen, der die Pflege erbringt. Einen Anspruch auf Pflegesachleistungen der Pflegekassen haben Personen mit einem anerkannten Pflegegrad von 2 bis 5. Die Höhe der monatlichen Leistung richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad: Bei Pflegegrad 2 beträgt sie bis zu 761 Euro, bei Pflegegrad 3 bis zu 1.432 Euro, bei Pflegegrad 4 bis zu 1.778 Euro und bei Pflegegrad 5 bis zu 2.200 Euro (Stand 2024). Zu den Pflegesachleistungen der Pflegekassen zählen körperbezogene Pflegemaßnahmen wie Hilfe beim Waschen, Anziehen oder der Nahrungsaufnahme, aber auch pflegerische Betreuungsmaßnahmen wie Unterstützung bei der Alltagsgestaltung sowie Hilfen bei der Haushaltsführung. Pflegesachleistungen können auch mit dem Pflegegeld der Pflegekassen kombiniert werden. Wird der monatliche Betrag für den Pflegedienst nicht vollständig ausgeschöpft, kann der verbleibende Anteil anteilig als Pflegegeld ausgezahlt werden. Pflegesachleistungen der Pflegekassen ermöglichen es pflegebedürftigen Betroffenen, professionelle Unterstützung zu erhalten, während zudem die Angehörigen entlastet werden. Sie sind eine wichtige Alternative oder Ergänzung zur rein familiären Pflege und tragen dazu bei, die Lebensqualität im häuslichen Umfeld zu erhalten. Die Höhe der Pflegesachleistungen der Pflegekassen:

  • Pflegegrad 2: 761 €
  • Pflegegrad 3: 1.432 €
  • Pflegegrad 4: 1.778 €
  • Pflegegrad 5: 2.200 €


➡️ Entlastungsbetrag der Pflegekassen:
Der Entlastungsbetrag ist eine finanzielle Leistung der Pflegekassen, die pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 zur Unterstützung im Alltag erhalten. Er beträgt monatlich 125 € und wird nicht direkt von den Pflegekassen ausgezahlt, sondern kann zweckgebunden für bestimmte Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden. Ziel ist es, Pflegebedürftige zu unterstützen und pflegende Angehörige zu entlasten.

Der Entlastungsbetrag der Pflegekassen kann für verschiedene Leistungen eingesetzt werden, darunter Alltagsbegleitung, Haushaltshilfen, Betreuungsangebote oder auch Leistungen ambulanter Pflegedienste, die der Entlastung dienen. Zudem kann die Leistung der Pflegekassen zur Finanzierung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, wie ehrenamtliche Helferkreise oder Gruppenbetreuungen, genutzt werden. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können den Betrag auch für körperbezogene Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst verwenden.

Da der Entlastungsbetrag als Erstattungsleistung der Pflegekassen gewährt wird, müssen die Kosten zunächst vorgestreckt und anschließend mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Falls der Betrag in einem Monat nicht vollständig genutzt wird, kann er angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Der Entlastungsbetrag ist eine wertvolle Unterstützung der Pflegekassen für Pflegebedürftige, die weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung leben möchten, sowie für pflegende Angehörige, die dadurch Entlastung und Hilfe im Pflegealltag erhalten. 


➡️ Tages- und Nachtpflege als Leistung der Pflegekassen in Deutschland:
Die Tages- und Nachtpflege ist eine teilstationäre Pflegeform, die pflegebedürftige Menschen tagsüber oder nachts in spezialisierten Einrichtungen betreut. Sie richtet sich an Personen mit Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause leben, aber zeitweise zusätzliche Unterstützung benötigen. Ziel ist es, pflegebedürftigen Menschen soziale Kontakte, Beschäftigung und professionelle Pflege zu ermöglichen, während Angehörige durch die Pflegeleistung der Pflegekassen entlastet werden. Die Tagespflege als Leistung der Pflegekassen findet tagsüber statt und umfasst Betreuung, Verpflegung, pflegerische Unterstützung sowie soziale Aktivitäten. Sie ist besonders für Menschen mit Demenz oder eingeschränkter Mobilität geeignet, da sie Struktur in den Alltag bringt und Isolation vorbeugt. Die Nachtpflege als Leistung der Pflegekassen bietet Pflege und Betreuung in den Abend- und Nachtstunden. Sie richtet sich vor allem an Menschen mit einem gestörten Tag-Nacht-Rhythmus oder einem erhöhten nächtlichen Pflegebedarf, um pflegende Angehörige durch das Angebot der Pflegekassen zu entlasten. Die Kosten für Tages- und Nachtpflege werden zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen von den Pflegekassen übernommen. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Pflegegrad: Pflegegrad 2 erhält bis zu 689 Euro, Pflegegrad 3 bis zu 1.298 Euro, Pflegegrad 4 bis zu 1.612 Euro und Pflegegrad 5 bis zu 1.995 Euro (Stand 2024). Diese Pflegeform und Leistung der Pflegekassen ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, weiterhin zu Hause zu wohnen, während die pflegenden Angehörige zeitweise entlastet werden und ihre Betreuung besser bewältigen können. 


➡️ Kurzzeitpflege als Leistung der Pflegekassen in Deutschland:

Die Pflegeleistung der Kurzzeitpflege von den Pflegekassen ist eine zeitlich begrenzte stationäre Pflege für pflegebedürftige Menschen, die vorübergehend nicht zu Hause versorgt werden können. Sie kommt insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, bei einer plötzlichen Verschlechterung des Gesundheitszustands oder zur Entlastung pflegender Angehöriger infrage. Anspruch auf die Kurzzeitpflege als Leistung der Pflegekassen haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 bis 5. Die Pflegeversicherung beziehungsweise Pflegekassen übernimmt hierfür bis zu 1.774 Euro pro Jahr für maximal 8 Wochen (56 Tage). Zusätzlich können bis zu 1.774 Euro aus der Verhinderungspflege übertragen werden, sodass insgesamt bis zu 3.548 Euro zur Verfügung stehen (Stand 2024). Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen in der Regel selbst getragen werden, können aber teilweise durch den Entlastungsbetrag oder zusätzliche Leistungen der Sozialhilfe finanziert werden.

Während der Kurzzeitpflege der Pflegekassen erhalten Pflegebedürftige weiterhin hälftiges Pflegegeld für bis zu 8 Wochen, um die Rückkehr in die häusliche Pflege zu erleichtern. Die Kurzzeitpflege als Leistung der Pflegekassen findet in stationären Einrichtungen wie Pflegeheimen oder spezialisierten Kurzzeitpflegeeinrichtungen statt. Sie bietet pflegebedürftigen Menschen professionelle Betreuung, medizinische Versorgung und soziale Aktivitäten. Gleichzeitig gibt sie Angehörigen die Möglichkeit, sich zu erholen oder eine neue Pflegesituation zu organisieren. Die Kurzzeitpflege ist eine wichtige Unterstützung der Pflegekassen, um kurzfristige Pflegebedarfe zu überbrücken und die häusliche Pflege langfristig zu sichern sowie nachhaltig Angehörige zu entlasten.


➡️ Verhinderungspflege als Leistung der Pflegekassen in Deutschland:

Mit der Verhinderungspflege als Leistung der Pflegekassen werden die pflegende Angehörige entlastet, wenn sie vorübergehend die häusliche Pflege nicht übernehmen können oder verhindert sind – beispielsweise wegen Krankheit, Urlaub oder anderen Verpflichtungen. In dieser Zeit übernimmt eine Ersatzpflegeperson oder ein professioneller Pflegedienst die Betreuung der pflegebedürftigen Person. Einen Anspruch auf die Verhinderungspflege der Pflegekassen haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 bis 5, wenn sie mindestens sechs Monate von einer privaten Pflegeperson zu Hause versorgt wurden. Die Pflegekassen übernehmen hierfür bis zu 1.612 Euro pro Jahr für maximal 6 Wochen. Und falls der jährliche Betrag nicht ausreicht, können zusätzlich bis zu 50 % des Kurzzeitpflegebudgets der Pflegekassen (bis zu 806 Euro) auf die Verhinderungspflege übertragen werden, sodass maximal 2.418 Euro im Jahr zur Verfügung stehen (Stand 2024). Zusätzlich wird das Pflegegeld der Pflegekassen während der Verhinderungspflege zur Hälfte weitergezahlt – für allerdings maximal 6 Wochen.

Die Ersatzpflege kann durch Angehörige, Freunde, Nachbarn oder professionelle Pflegedienste erfolgen. Ist die Ersatzpflegeperson mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert und wohnt im selben Haushalt, werden nur tatsächliche Kosten wie Verdienstausfall oder Fahrtkosten bis zur Höhe des Pflegegeldes der Pflegekassen erstattet. Bei externen Pflegepersonen oder Pflegediensten gilt der volle Leistungsbetrag. Die Verhinderungspflege der Pflegekassen ist eine wertvolle Unterstützung für pflegende Angehörige, um eine Auszeit zu nehmen oder unerwartete Ausfälle zu überbrücken. Diese Pflegeleistung der Pflegekassen hilft, die häusliche Pflege langfristig zu sichern und die körperliche sowie psychische Belastung von Pflegepersonen zu reduzieren. 


➡️ Pflegehilfsmittel als Leistung der Pflegekassen in Deutschland:
Pflegehilfsmittel sind Produkte, die die Pflege erleichtern, die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen fördern oder deren Beschwerden lindern. Sie sind eine wichtige Unterstützung der Pflegekassen für die häusliche Pflege und werden von der Pflegeversicherung übernommen. Es werden zwischen zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln und technischen Pflegehilfsmitteln unterschieden.

1. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch als Pflegeleistung der Pflegekassen:

Diese Einmalprodukte dienen der Hygiene und Infektionsvermeidung und werden von den Pflegekassen in den Kosten innerhalb der Pflegehilfsmittelpauschale übernommen. Dazu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Mundschutz. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf diese Hilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro pro Monat. Die Kosten werden direkt von den Pflegekassen übernommen, sodass keine Vorleistung notwendig ist. 

2. Technische Pflegehilfsmittel als Pflegeleistung der Pflegekassen:

Diese Hilfsmittel der Pflegekassen sind langlebig und erleichtern die Pflege zu Hause. Dazu zählen Pflegebetten, Hausnotrufsysteme, Rollatoren oder Toilettenstühle. Sie werden je nach medizinischer Notwendigkeit von den Pflegekassen gestellt oder bezuschusst. Falls eine Eigenbeteiligung erforderlich ist, beträgt diese in der Regel 10 %, maximal jedoch 25 Euro pro Hilfsmittel. 

Antrag und Genehmigung von Pflegehilfsmitteln der Pflegekassen sind relativ einfach!

Pflegehilfsmittel können formlos bei den Pflegekassen beantragt werden. Für technische Pflegehilfsmittel ist meist eine ärztliche Verordnung erforderlich. In vielen Fällen arbeiten Pflegekassen mit Sanitätshäusern oder Leistungserbringern zusammen, die direkt die Abrechnung sowie notwendigen Formalitäten übernehmen. Pflegehilfsmittel der Pflegekassen erleichtern die Pflege im Alltag erheblich und tragen dazu bei, die Sicherheit und Lebensqualität von Pflegebedürftigen sowie pflegenden Angehörigen zu verbessern.


➡️ Wohnraumanpassung als Leistung der Pflegekassen in Deutschland:

Die barierrefreie Anpassung der Wohnung als Leistung der Pflegekassen in der Pflege umfasst bauliche Maßnahmen, die die häusliche Umgebung an die Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen anpassen. Ziel der Pflegekassen ist es, die Selbstständigkeit und Sicherheit der Pflegebedürftigen zu erhöhen und die Pflege zu erleichtern. Typische Maßnahmen sind der Einbau eines Treppenlifts, eine bodengleiche Dusche, Türverbreiterungen oder rutschfeste Bodenbeläge. Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme (Stand 2024) als finanzielle Unterstützung der Pflegekassen. Wohnen mehrere pflegebedürftige Personen zusammen, kann der Zuschuss auf maximal 16.000 Euro pro Haushalt steigen. Die finanzielle Unterstützung der Pflegekassen soll dazu beitragen, die häusliche Pflege zu ermöglichen und einen Umzug in ein Pflegeheim zu vermeiden. Typische Maßnahmen zur Wohnraumanpassung als Pflegeleistung der Pflegekassen sind: 

  • Barrierefreies Badezimmer (bodengleiche Dusche, Haltegriffe, rutschfester Boden)
  • Treppen- oder Plattformlifte für mehr Mobilität im Haus
  • Türverbreiterungen für Rollatoren und Rollstuhlfahrer
  • Abbau von Stolperfallen (Beseitigung von Schwellen, Anpassung der Bodenbeläge)
  • Anpassung der Küche (höhenverstellbare Arbeitsflächen, leicht erreichbare Schränke)


Der Zuschuss muss vor Beginn der Maßnahme bei den Pflegekassen beantragt werden. Häufig ist eine Beratung durch Wohnraumberater oder Pflegeberater sinnvoll, um die besten Lösungen zu finden. Die Wohnraumanpassung der Pflegekassen ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, länger in ihrem Zuhause zu bleiben und verbessert gleichzeitig die Arbeitsbedingungen für pflegende Angehörige oder Pflegekräfte.


➡️ Pflege in vollstationären Einrichtungen:

 Pflegeheime bieten pflegebedürftigen Menschen eine umfassende Betreuung, wenn eine häusliche Pflege nicht mehr möglich oder gewünscht ist. Da die Kosten für einen Pflegeheimplatz hoch sein können, gibt es verschiedene Zuschüsse und Leistungen der Pflegekassen, um die finanzielle Belastung zu reduzieren. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 erhalten von den Pflegekassen monatliche Zuschüsse für die reinen Pflege- und Betreuungsleistungen im Heim. Diese betragen (Stand 2024):

  • Pflegegrad 2: bis zu 770 Euro
  • Pflegegrad 3: bis zu 1.262 Euro
  • Pflegegrad 4: bis zu 1.775 Euro
  • Pflegegrad 5: bis zu 2.200 Euro


Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen Pflegebedürftige jedoch selbst tragen und werden von den Pflegekassen nicht übernommen. Seit 2022 gibt es zusätzlich einen gestaffelten Zuschuss zum Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE), der mit der länger der Aufenthaltsdauer von Betroffenen im Pflegeheim steigt:

  • Im ersten Jahr: 15 % des Eigenanteils
  • Im zweiten Jahr: 30 %
  • Im dritten Jahr: 50 %
  • Ab dem vierten Jahr: 75 %


Falls das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, kann Hilfe zur Pflege zusätzlich beim Sozialamt beantragt werden. Zudem können Angehörige unter bestimmten Bedingungen finanziell herangezogen werden.

Die Zuschüsse der Pflegekassen und weitere Unterstützungen helfen, die finanzielle Belastung bei der Heimunterbringung zu reduzieren und eine angemessene Versorgung sicherzustellen. 


➡️ Leistungen für pflegende Angehörige:
Pflegende Angehörige können ebenfalls Leistungen der Pflegekassen beanspruchen und auch selbst für Betroffene tätig werden. Pflegende Angehörige sollten aus unserer Sicht noch viel weiter von Pflegekassen und Gesetzgeber entlastet werden.


Ein langes sowie selbstbestimmtes Leben in Gesundheit ist etwas, das sich viele Menschen wünschen. Doch was passiert, wenn man plötzlich auf Pflege und Hilfe angewiesen ist. Ungefähr 5 Millionen Personen in Deutschland sind laut Statistischem Bundesamt pflegebedürftig. Die Pflegekassen helfen dabei, Menschen abzusichern, die in ihrem Alltag auf Unterstützung angewiesen sind.

Allgemein gilt für alle Menschen in Deutschland, ob gesetzlich oder privat, besteht eine Versicherungspflicht. Die Pflegeversicherung der Pflegekassen ist dabei generell dort angesiedelt, wo auch die Krankenversicherung abgeschlossen wurde.

Gesetzlich Krankenversicherte:

Wer eine gesetzliche Krankenversicherung hat, ist automatisch in der jeweiligen Pflegeversicherung der Pflegekassen mitversichert – ohne einen gesonderten Antrag stellen zu müssen. Sollte die Versicherungspflicht entfallen, beispielsweise durch einen Umzug ins Ausland, kann die soziale Pflegeversicherung auf Antrag bei der Pflegekasse weitergeführt werden. 

Familienversicherte:

Die Pflegeversicherungsbeiträge für die Pflegekassen entfallen für alle, die im Rahmen der Familienversicherung mitversichert sind. Dies trifft zum Beispiel auf unterhaltsberechtigte Kinder und Ehepartner zu, deren regelmäßiges Monatseinkommen 2025 nicht mehr als 556 € beträgt.


Freiwillig Versicherte:

Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte müssen, ebenso wie gesetzlich Krankenversicherte, bei den Pflegekassen versichert sein. Von dieser Pflicht kann man sich jedoch befreien lassen, wenn die Pflege-Pflichtversicherung stattdessen bei einem privaten Versicherungsträger abgeschlossen wird. 

Privat Krankenversicherte:

Jeder, der eine private Krankenversicherung hat, braucht auch eine private Pflegeversicherung (PPV) bei den Pflegekassen.Die PPV-Leistungen sind mit denen der gesetzlichen Pflegeversicherung der Pflegekassen vergleichbar, jedoch gibt es, ähnlich wie bei der PKV, anstelle von Sachleistungen eine Kostenerstattung.

Sonstige Versicherte:

Auch für alle Personen, die weder privat noch gesetzlich krankenversichert sind, gilt die Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung der Pflegekassen. Es können zum Beispiel Personen sein, die gemäß dem Bundesversorgungsgesetz Anspruch auf Heil- oder Krankenbehandlungen haben.


Pflegezusatzversicherung – eine gute Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung der Pflegekassen?

Wenn ein Mensch auf Pflege angewiesen, kann dies eine enorme finanzielle Belastung für ihn und seine Angehörigen bedeuten. Um sich und die Angehörigen vor hohen Pflegekosten zu schützen, erwägen viele Menschen deshalb eine private Pflegezusatzversicherung neben der gesetzlichen Pflegeversicherung der Pflegekassen abzuschließen. Denn die bereitgestelten unterstüzenden sowie entlastenden Leistungen der gesetzlichen Pflegekassen reichen oft nicht aus, um alle Kosten für den Pflegealltag zu decken.
 
Vor dem Abschluss einer Pflegezusatzversicherung sollten Sie folgende Punkte bedenken: 

  • Welches finanzielle Volumen soll die Versicherung abdecken? Bevorzugen Sie eher eine ambulante oder stationäre Pflege, und wie hoch ist der Eigenanteil für das von Ihnen bevorzugte Pflegeheim?
  • Welche finanziellen Ressourcen werden Ihnen im Alter zur Verfügung stehen? Welche Einkünfte aus Altersrente, Vermögen oder familiärer Unterstützung rechnen Sie mit?
  • Haben Sie die Möglichkeit, pflegerische Hilfe von Verwandten oder anderen Personen zu bekommen?


Bedenken Sie, dass Sie die zusätzlichen Beiträge zu einer Pflegezusatzversicherung in der Regel ein Leben lang zahlen, diese stetig ansteigen sowie neben den Beiträgen zur gesetzlichen Pflegekasse laufen weren - Sie entscheiden und haben die Wahl.
Zur Übersicht privater Pflegeversicherer wechseln ➞

Pflegekassen und Pflegeleistungen in Deutschland

Die Pflegekassen und Pflegeleistungen spielen in Deutschland eine zentrale Rolle in der sozialen sowie grundlegenden Absicherung pflegebedürftiger Menschen. Sie sind den gesetzlichen Krankenkassen angegliedert und gewährleisten finanzielle sowie organisatorische Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Die Pflegezusatzversicherung ermöglicht hingegen außerhalb der gesetzlichen Absicherung im Fall der Pflege weitere Unterstützungen neben den der Pflegekassen in Anspruch nehmen zu können. Pflegekassen sind eigenständige Institutionen, die an die gesetzlichen Krankenkassen gebunden sind. Jede Person, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, ist automatisch Mitglied der entsprechenden Pflegekasse. Die Finanzierung der Pflegekassen erfolgt über die Pflegeversicherungsbeiträge, die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemeinsam getragen werden. Die Pflegekassen sind zuständig für die Durchführung der sozialen Pflegeversicherung und unterliegen der Aufsicht durch den Medizinischen Dienst, der die Pflegebedürftigkeit von Antragstellern begutachtet. Die Pflegekassen bieten eine Vielzahl von Leistungen, um die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen zu gewährleisten. Diese Leistungen der Pflegekassen richten sich nach dem individuellen Pflegegrad, der durch den Medizinischen Dienst ermittelt wird. Pflegegeld wird von den Pflegekassen gezahlt, wenn Pflegebedürftige von Angehörigen oder anderen nicht-professionellen Pflegepersonen betreut werden. Pflegesachleistungen von den Pflegekassen werden gewährt, wenn die Pflege von professionellen Pflegediensten durchgeführt wird. Tages- und Nachtpflege in teilstationären Einrichtungen steht als Leistung der Pflegekassen zur Verfügung, wenn die Betreuung zu Hause nicht durchgängig möglich ist. Kurzzeitpflege ermöglicht eine vorübergehende stationäre Betreuung, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt. Verhinderungspflege greift, wenn die pflegende Person verhindert ist und eine Ersatzpflege benötigt wird. Zudem gibt es Zuschüsse der Pflegekassen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, um die Wohnung barrierefrei anzupassen, sowie Angebote zur Unterstützung im Alltag, die Betreuungsangebote, Haushaltshilfen oder ehrenamtliche Dienste umfassen. Um Leistungen von den Pflegekassen zu erhalten, ist ein Antrag auf Pflegeleistungen erforderlich. Zunächst muss der Antrag auf Pflegeleistungen bei den zuständigen Pflegekassen schriftlich oder telefonisch eingereicht werden. Nach Eingang des Antrags bei den Pflegekassen wird eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (kurz: MD) oder eine andere unabhängige Organisation durchgeführt, um den Pflegegrad für die Festlegung der Pflegeleistungen zu ermitteln. Basierend auf dieser Begutachtung entscheiden die Pflegekassen über die Einstufung und die entsprechenden Leistungen. Sobald der Bescheid vorliegt, können die bewilligten Pflegeleistungen bei den Pflegekassen in Anspruch genommen werden.

Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung in Deutschland und wird über die Pflegekassen organisiert. Die Beiträge zur Pflegeversicherung der Pflegekassen werden prozentual vom Bruttoeinkommen berechnet. Für kinderlose Versicherte liegt der Beitragssatz höher als für Versicherte mit Kindern. Die genaue Höhe wird regelmäßig von der Bundesregierung angepasst. 

Die Pflegekassen sind ein essenzieller Bestandteil der sozialen Absicherung in Deutschland. Sie bieten umfangreiche Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, um eine bestmögliche Versorgung zu gewährleisten. Wer Leistungen der Pflegekassen in Anspruch nehmen möchte, sollte sich frühzeitig mit den zuständigen Pflegekassen in Verbindung setzen und den Antrag auf Pflegeleistungen stellen. Die richtige Planung und Information kann helfen, den Pflegealltag bestmöglich zu gestalten. Nutzen Sie zudem für die unkomplizierte Hilfestellung in der Pflege die Leistungserbringer der Pflegekassen, um Bürokratie und eigenständige Abrechnungen der Pflegeleistungen mit den Pflegekassen zu vermeiden. Damit sparen Sie sich die Zeit sowie Nerven und erhalten die Pflegeleistung der Pflegekassen, ohne sich um notwendige Formalitäten kümmern zu müssen.
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Die Entwicklung der Pflegekassen in Deutschland ist eng mit dem demografischen Wandel und dem wachsenden Bedarf an professioneller Pflege verknüpft. Bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts hinein war die Pflege von hilfebedürftigen Menschen in erster Linie eine familiäre Aufgabe. Pflege fand meist zu Hause statt, geleistet von Angehörigen, insbesondere von Frauen. Staatliche oder soziale Absicherungen für den Pflegefall existierten kaum. Mit dem Anstieg der Lebenserwartung und der Zunahme altersbedingter Erkrankungen wie Demenz stieg jedoch auch der Bedarf an institutioneller Pflege und finanzieller Absicherung. Ein bedeutender Meilenstein war die Einführung der sozialen Pflegeversicherung im Jahr 1995 unter der Regierung von Helmut Kohl. Sie stellte die fünfte Säule der Sozialversicherung in Deutschland dar – neben Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Mit dem Pflegeversicherungsgesetz wurde erstmals ein eigenständiger Anspruch auf Pflegeleistungen gesetzlich verankert. Gleichzeitig wurden Pflegekassen als Träger dieser Leistungen eingeführt. Die Pflegekassen sind organisatorisch an die gesetzlichen deutschen Krankenkassen angegliedert, jedoch rechtlich immer eigenständig. 

Ziel der Pflegeversicherung der Pflegekassen war es, die finanzielle Belastung durch Pflegebedürftigkeit zu mildern und ein Mindestmaß an Versorgung sicherzustellen. Die Pflegekassen finanzieren sowohl ambulante als auch stationäre Pflegeleistungen, wobei das Prinzip "ambulant vor stationär" gilt. Versicherte können zwischen Geld- und Sachleistungen wählen, je nachdem, ob sie durch Angehörige oder professionelle Dienste betreut werden. 

In den folgenden Jahren wurde die Pflegeversicherung mehrfach reformiert, um neuen gesellschaftlichen Herausforderungen zu begegnen. Besonders hervorzuheben sind die Pflegestärkungsgesetze zwischen 2015 und 2017, durch die unter anderem der Pflegebedürftigkeitsbegriff neu definiert wurde. Statt der bisherigen drei Pflegestufen wurden fünf Pflegegrade eingeführt, um den individuellen Unterstützungsbedarf differenzierter erfassen zu können – insbesondere bei kognitiven Einschränkungen wie Demenz. 

Heute stehen die Pflegekassen weiterhin vor großen Herausforderungen: Die Alterung der Gesellschaft, der Fachkräftemangel in der Pflegebranche sowie steigende Kosten stellen das System vor zunehmenden Druck. Gleichzeitig wächst der politische und gesellschaftliche Konsens, dass die Pflege gestärkt und gerechter finanziert werden muss. Die Pflegekassen bleiben dabei ein zentrales Element der sozialen Sicherung in Deutschland – als Schnittstelle zwischen Pflegebedürftigen, Dienstleistern und dem solidarisch finanzierten Sozialversicherungssystem.

Kompakte Aufgabenübersicht der Pflegekassen

Die Pflegekassen haben eine Reihe von gesetzlichen Aufträgen im deutschen Gesundheitswesen wahrzunehmen. Eine detaillierte Beschreibung der Pflegeleistungen der Pflegekassen finden sich im elften Sozialgesetzbuch, in welchem die Belange der sozialen Pflegeversicherung geregelt sind. Zu den wesentlichen Aufgaben sowie Aufträgen der Pflegekassen zählen (Stand 2024):

  • Das Erbringen von deutschen Pflegeleistungen der Pflegeversicherung für ihre Versicherten. Dazu zählen die Sach- und Geldleistungen ebenso wie notwendige pflegerische Dienstleistungen. Dabei müssen die Pflegekassen als zentrale Funktion die pflegerische Versorgung der Versicherten koordinieren und stets die Wirtschaftlichkeit der Pflegeleistungen überwachen.
  • Die Durchführung von Schulungen und Pflegekurse für Pflegepersonen, wozu auch pflegende Angehörige zählen können.
  • Eine Beitragspflicht für die Rentenversicherung für nicht erwerbstätige Pflegepersonen in der häuslichen Pflege.
  • Dokumentation eines Versichertenverzeichnisses und das Erstellen bestimmter Statistiken.
  • Das Einziehen von Beiträgen, die Verwaltung von den Finanzmitteln und darüber auch Rechenschaft ablegen können.
  • Zusammenarbeit mit den Trägern der Kranken- und Rentenversicherung und sind gehalten, durch Prävention sowie Behandlungs- und Rehabilitationsmaßnahmen den Eintritt von einer Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 1 bis 5) zu vermeiden.
  • Die Verpflichtung, ihre Versicherten über die ihnen zustehenden Pflegeleistungen zu informieren und zu beraten.
  • Vertragsschließungen mit den Erbringern von Pflegeleistungen zu schließen (Pflegesachleistungen)


Pflegekassen und Pflegeleistungen sind der wichtige Faktor und die entlastende Säule im deutschen Gesundheits- und Sozialsystem bei Pflegebedürftigkeit. Sollten Sie im Fall der Pflege präventiv oder akut Hilfe benötigen, stehen Ihnen die Pflegekassen, aber auch unabhängige Unternehmen im Segment sowie Leistungserbringer für bestimmte Dienstleistungen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Deutsche Pflegehilfe der Pflegekassen

Leistungserbringer, Pflegekassen und Pflegeleistungen stellen Informationen für Senioren, Pflegebedürftige sowie dessen Angehörige bereit, um einen 360-Grad-Überblick über gesetzliche Förderungen und Zuschüsse im online zu findenden Anbietervergleich in Deutschland zu bekommen. Die Deutsche Pflegehilfe als Partner der Pflegekassen hilft Ihnen für eine umfassende Übersicht zu vielen Themen rund um das Thema Pflege und Pflegeleistungen informativ weiter.

Pflegekassen in Deutschland

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Unsere Bevölkerung wird immer älter und damit steigen auch die Anforderungen sowie Belastungen in der Pflege. Unsere Website der Pflegekassen und Pflegeleistungen verschafft Ihnen passend zur Pflegekasse einen umfangreichen Überblick über Entlastungen in der Pflege und zeigt Ihnen bereits erste Leistungserbringer der Kranken- sowie Pflegekassen zur einfachen und schnellen Beantragung von unterstützenden Leistungen für die häusliche Pflege.