Leistungserbringer in der Pflege entdecken
Noch heute über vertrauensvolle Partner der Pflegekassen Entlastungen zur häuslichen Pflege beantragen.
Leistungserbringer der Pflegekassen
Die Pflegeversicherung bietet zahlreiche Pflegeleistungen zur Unterstützung von Pflegebedürftigen sowie deren Angehörigen zur Entlastung an. Diese Leistungen werden jedoch nicht direkt von den Pflegekassen selbst erbracht, sondern durch sogenannte Leistungserbringer in der Pflege. Dabei handelt es sich um Einrichtungen, Organisationen, Unternehmen oder Einzelpersonen, die von der Pflegekasse zugelassen sind und bestimmte Versorgungs- sowie Pflege- und Betreuungsleistungen erbringen. Die Abrechnung der Pflegeleistungen erfolgt entweder direkt mit der Pflegekasse oder über Kostenerstattungen. Die Leistungserbringer der Pflegekassen lassen sich in verschiedene Kategorien einteilen, die wir nachstehend aufgeführt haben.
➡️ Ambulante Pflegedienste:
Übernehmen pflegerische Tätigkeiten in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen.
Unterstützen bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Medikamentengabe.
Bieten hauswirtschaftliche Hilfe an, beispielsweise Einkäufe oder Reinigung.
➡️ Stationäre Pflegeeinrichtungen:
Dazu gehören Pflegeheime, die eine umfassende Betreuung rund um die Uhr anbieten.
Sie erbringen Grundpflege, medizinische Versorgung und soziale Betreuung.
Neben der vollstationären Pflege gibt es auch teilstationäre Angebote wie Tages- und Nachtpflege.
➡️ Kurzzeitpflegeeinrichtungen:
Nehmen Pflegebedürftige für einen begrenzten Zeitraum auf, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung der Angehörigen.
➡️ Anbieter von Verhinderungspflege:
Können ambulante Pflegedienste oder auch Einzelpflegekräfte sein.
Übernehmen vorübergehend die Pflege, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist.
➡️ Hauswirtschaftliche Dienstleister und Alltagsbegleiter:
Bieten Unterstützung im Haushalt, Begleitung zu Terminen oder Freizeitgestaltung.
Diese Leistungen können über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.
➡️ Pflegeberater und Schulungsanbieter:
Pflegeberatungsstellen helfen bei der Antragstellung und Organisation der Pflege.
Schulungen für Angehörige vermitteln wichtiges Wissen für die Pflege zu Hause.
➡️ Versorger für Pflegehilfe
Darunter fallen Anbieter sowie Dienstleister für technische oder zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.
Diese werden als Pflegeleistung monatlich durch Belieferungs- oder Bereitstellungsservices abgerechnet.
Zulassung und Abrechnung von Leistungserbringern
Damit eine Einrichtung oder ein Dienst als Leistungserbringer mit der Pflegekasse abrechnen kann, ist eine Zulassung nach § 72 SGB XI erforderlich. Dabei müssen bestimmte Qualitätsstandards erfüllt und regelmäßige Kontrollen sowie Präqualifizierungen durchgeführt werden. Die Abrechnung erfolgt meist direkt zwischen dem Leistungserbringer und der Pflegekasse. In manchen Fällen, wie beim Entlastungsbetrag, müssen Pflegebedürftige die Kosten zunächst selbst tragen und die Erstattung beantragen. Leistungserbringer in der Pflege sind ein unverzichtbarer Bestandteil des deutschen Gesundheits- und Pflegesystems. Denn Sie ermöglichen es, dass Pflegebedürftige je nach Bedarf individuell versorgt werden – sei es zu Hause, in einer Einrichtung oder durch ergänzende Hilfen. Gleichzeitig entlasten sie pflegende Angehörige und tragen dazu bei, dass die Pflege so lange wie möglich in der gewohnten Umgebung stattfinden kann. Noch heute Leistungserbringer in der Pflege entdecken und überzeugen lassen!
Finanzielle Entlastung mit der kostenlosen Pflegebox
Die Voraussetzungen für zuzahlungsbefreite Pflegehilfsmittel in der monatlichen 0,00 € Pflegebox mit kostenloser Lieferung:
✓ Anerkannter Pflegegrad von 1 oder höher
✓ Ihre Versicherungsdaten sind zur Hand
✓ Die Pflege findet im Hausumfeld statt
Pflegeleistungen zur Entlastung ab Pflegegrad 1
Keine falsche Scheu oder Scham! Bei Pflegebedürftigkeit stehen Betroffenen sowie Angehörigen bereits ab Pflegegrad 1 verschiedene Unterstützungsangebote zur Entlastung der häuslichen Pflege zur Verfügung - teilweise kostenlos.
Über Leistungserbringer der Pflegekassen können noch heute verschiedene Angebote mit Pflegegrad 1 oder höher beantragt werden. Dazu zählen:
Kostenlose Pflegehilfsmittel
Im Wert von bis zu 42,00 € monatlich können bedarfsgerechte zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel in einer kostenlosen Pflegebox beantragt werden. Gemäß dem Sozialgesetzbuch § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI besteht der gesetzliche Anspruch dieser Pflegeleistung in Deutschland. Zum Angebot des zuverlässigen Leistungserbringers ➞
Kostenlose Pflegekurse
Gemäß dem Sozialgesetzbuch § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 45 Absatz 1 SGB XI besteht der gesetzliche Anspruch der kostenfreien Pflegeleistung für Online-Pflegekurse. Damit können im Fall der Pflege oder auch präventiv für Angehörige in verschiedenen Lektionen hilfreiche Umgangsformen erlernt werden. Online-Pflegekurse noch heute buchen ➞
Kostenloser Hausnotruf
Durch das technische Pflegehilfsmittel des Hausnotrufsystems kann der Alltag von alleinlebenden Pflegebedürftigen nachhaltig abgesichert werden. Nach dem Sozialgesetzbuch § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 3 SGB XI besteht der gesetzliche Anspruch der deutschen Pflegeleistung zum kostenlosen Hausnotruf. Möglichkeit und weitere Informationen entdecken ➞
Der Entlastungsbetrag
Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 erhalten monatlich 125 Euro nach dem Sozialgesetzbuch § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 45b SGB XI, um zusätzliche Unterstützungsleistungen wie Haushaltshilfen, Betreuungsangebote oder Alltagsbegleiter zu finanzieren. Die Beantragung erfolgt durch Vorlage von Rechnungen bei der Pflegekasse. Wichtig ist, dass nur anerkannte Anbieter und Leistungserbringer genutzt werden.