Pflegeanspruch bei den Pflegekassen

Pflegeanspruch bei den Pflegekassen

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Pflegeanspruch der Pflegekassen in Deutschland

Der Pflegeanspruch bezeichnet das Recht einer pflegebedürftigen Person auf bestimmte Pflegeleistungen, die durch die gesetzliche oder private Pflegeversicherung der Pflegekassen abgedeckt werden. Dieses Recht basiert auf dem Sozialgesetzbuch (SGB XI) und wird durch verschiedene Faktoren wie den Pflegegrad, die Art der Pflegebedürftigkeit und die individuelle Lebenssituation beeinflusst. In Deutschland ist die Pflegeversicherung eine Pflichtversicherung und Teil des Sozialversicherungssystems zum Pflegeanspruch. Jede Person, die gesetzlich oder privat krankenversichert ist, ist automatisch auch pflegeversichert. Die Pflegeversicherung zum Pflegeanspruch bei den Pflegekassen wurde 1995 eingeführt, um pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen finanzielle und organisatorische Unterstützung zu bieten. Die Leistungen zum Pflegeanspruch werden je nach Pflegegrad und Pflegeform gewährt und sollen sicherstellen, dass Betroffene eine angemessene Versorgung erhalten.

Pflegebedürftigkeit und Pflegegrade zum Pflegeanspruch

Um einen Pflegeanspruch geltend zu machen, muss eine Pflegebedürftigkeit vorliegen. Diese wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen Gutachter der privaten Pflegeversicherung festgestellt. Die Begutachtung erfolgt anhand eines Punktesystems, das den Grad der Selbstständigkeit in verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens bewertet. Seit der Pflegereform von 2017 gibt es fünf Pflegegrade zur Einstufung der Beeinträchtigung im Alltag in Deutschland: 

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die Pflege sowie Betreuung 

Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die möglichen Pflegeleistungen zum Pflegeanspruch.

Die Pflegeversicherung bietet verschiedene Leistungen an, die sich in ambulante und stationäre Pflege gliedern:

a) Pflegeanspruch der Pflegesachleistungen:

Pflegesachleistungen beinhalten die professionelle Pflege und Hilfe durch ambulante Pflegedienste. Diese Leistungen umfassen die Unterstützung bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und medizinischer Versorgung.

b) Pflegeanspruch des Pflegegelds:

Pflegegeld wird an Pflegebedürftige ausgezahlt, wenn die Pflege durch Angehörige oder andere nicht-professionelle Pflegepersonen erbracht wird. Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom Pflegegrad ab und kann mit Pflegesachleistungen kombiniert werden (sogenannte Kombinationsleistungen).

c) Pflegeanspruch der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege:

Falls die Hauptpflegeperson verhindert ist (wie durch Krankheit oder Urlaub), kann eine Ersatzpflege durch Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Kurzzeitpflege dient dazu, pflegebedürftige Personen für einen begrenzten Zeitraum in einer stationären Einrichtung zu betreuen.

d) Pflegeanspruch der Tages- und Nachtpflege:

Die teilstationäre Pflege ermöglicht es, dass Pflegebedürftige tagsüber oder nachts in einer Pflegeeinrichtung versorgt werden, während sie ansonsten zu Hause leben. Dieser Pflegeanspruch ist besonders relevant für pflegende Angehörige.

e) Pflegeanspruch der vollstationäre Pflege:

Bei starker Pflegebedürftigkeit kann eine Unterbringung in einem Pflegeheim notwendig werden. Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten zum Pflegeanspruch, die verbleibenden Ausgaben müssen durch eigenes Einkommen, Vermögen oder Sozialhilfe gedeckt werden. Die Finanzierung des Pflegeanspruchs erfolgt durch Beiträge zur Pflegeversicherung, die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemeinsam getragen werden. Reichen die Versicherungsleistungen nicht aus, können Sozialleistungen als zusätzlicher Pflegeanspruch beantragt werden. 


Die Antragstellung und der Ablauf zum Pflegeanspruch

Um Pflegeleistungen zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Nach Eingang des Antrags wird ein Gutachtertermin vereinbart, bei dem die Pflegebedürftigkeit festgestellt wird. Die Entscheidung über den Pflegegrad und die entsprechenden Leistungen erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen. Falls der Antrag abgelehnt wird, besteht die Möglichkeit eines Widerspruchs.

Der Pflegeanspruch ist ein essenzieller Bestandteil der sozialen Absicherung in Deutschland. Durch die gesetzliche Pflegeversicherung und dem Pflegeanspruch werden pflegebedürftige Menschen finanziell und organisatorisch unterstützt, um eine würdige und angemessene Versorgung zu gewährleisten. Dennoch müssen Betroffene und Angehörige oft zusätzliche finanzielle Mittel aufbringen, um eine optimale Pflege zu gewährleisten. Daher ist eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema Pflege und dem gesetzlichen Pflegeanspruch sinnvoll, um im Bedarfsfall gut vorbereitet zu sein, um entlastende Pflegeleistungen direkt beantragen zu können.

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Der Entlastungsbetrag als Pflegeanspruch bei den Pflegekassen in Deutschland

Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 erhalten monatlich 125 Euro nach dem Sozialgesetzbuch § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 45b SGB XI, um zusätzliche Unterstützungsleistungen wie Haushaltshilfen, Betreuungsangebote oder Alltagsbegleiter zu finanzieren. Die Beantragung erfolgt durch Vorlage von Rechnungen bei der Pflegekasse. Wichtig ist, dass nur anerkannte Anbieter und Leistungserbringer genutzt werden.

Der Pflegeanspruch an die deutschen Pflegekassen

Oftmals informieren sich Betroffene und Angehörige erst über Ihren Pflegeanspruch und Pflegeleistungen, wenn die Pflegesituation durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall bereits eingetreten ist. Durch den Pflegeanspruch sowie den Pflegeversicherungen der Pflegekassen ist es in Deutschland möglich, eine Übersicht zu den Entlastungen und Pflegeleistungen zu erhalten. Auf unseren Seiten finden Sie zum Pflegeanspruch deutsche Services und Dienstleistungen in der Pflege von zuverlässigen Leistungserbringer als Partner der Pflegekassen zur einfachen Beantragung der bedarfsgerechten Pflegeleistungen neben den Pflegekassen selbst. Sie finden neben den angebotenen Pflegeleistungen zum gesetzlichen Pflegeanspruch von den Pflegekassen eine Übersicht zu den wichtigsten deutschen Pflegeversicherer. Damit haben Sie als betroffener Pflegebedürftiger oder als pflegender Angehöriger eine zentrale Übersicht über die Kontakte zur jeweiligen Pflegekasse und die Möglichkeit, direkt bei einem zertifizierten Leistungserbringer der Pflegekassen bedarfsgerechte Pflegeleistungen zur Entlastung der Pflege als Pflegeanspruch geltend zu machen. Bereits ab Pflegegrad 1 stehen Pflegebedürftigen kostenlose Pflegeleistungen von den Pflegekassen als Unterstützung zur Verfügung. Nutzen Sie noch heute Ihren gesetzlichen Pflegeanspruch mit Pflegeleistungen der deutschen Pflegekassen in der Pflege.

Der Pflegeanspruch und das Recht auf Hilfe sowie Unterstützung

Der Pflegeanspruch ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems und dient dazu, pflegebedürftige Menschen in ihrer Lebensführung zu unterstützen. Insbesondere im Alter, bei Krankheit oder nach einem Unfall kann eine Person auf fremde Hilfe angewiesen sein. Um diesen Bedarf abzudecken, gibt es gesetzlich geregelte Leistungen, die je nach Schwere der Beeinträchtigung variieren.

Was versteht man unter dem deutschen Pflegeanspruch?

Unter dem Pflegeanspruch versteht man das Recht einer pflegebedürftigen Person auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch (SGB XI) und richtet sich an Personen, die aufgrund körperlicher, kognitiver oder psychischer Beeinträchtigungen alltägliche Aufgaben nicht mehr selbstständig bewältigen können. Die Pflegeversicherung übernimmt dabei je nach Pflegegrad verschiedene Leistungen, die entweder in Form von Sachleistungen oder als finanzielle Unterstützung nach dem Pflegeanspruch gewährt werden.

Voraussetzungen für den Pflegeanspruch bei den Pflegekassen

Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten und einen Pflegeanspruch zu haben, muss eine Person als pflegebedürftig eingestuft werden. Die Pflegebedürftigkeit und der daraus resultierende Pflegeanspruch wird anhand des Begutachtungsverfahrens durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder den Medizinischen Dienst der Privaten (Medicproof) festgestellt. Hierbei wird der Grad der Selbstständigkeit anhand von sechs Modulen bewertet, darunter Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie die Fähigkeit zur Selbstversorgung. Anhand dieser Kriterien wird ein Pflegegrad von 1 bis 5 zugeordnet und der Pflegeanspruch definiert. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher ist der Anspruch auf die Pflegeleistungen. Grundsätzlich haben alle Personen, die in die gesetzliche oder private Pflegeversicherung einzahlen, einen Pflegeanspruch auf Pflegeleistungen. Voraussetzung ist, dass eine Pflegebedürftigkeit sowie Pflegeanspruch besteht, die mindestens sechs Monate andauert und eine Unterstützung im Alltag erforderlich macht. Angehörige oder andere pflegende Personen können zudem Entlastungsleistungen sowie Rentenversicherungsbeiträge erhalten, wenn sie die Pflege übernehmen.

Die Leistungen der Pflegeversicherung kompakt dargestellt

Je nach Pflegegrad und individueller Situation können verschiedene Leistungen in Anspruch genommen werden:

  1. Pflegegeld: Wird gewährt, wenn die Pflege durch Angehörige oder Ehrenamtliche erfolgt.
  2. Pflegesachleistungen: Können genutzt werden, wenn die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgt.
  3. Kombinationsleistungen: Eine Mischung aus Pflegegeld und Sachleistungen.
  4. Tages- und Nachtpflege: Für Personen, die tagsüber oder nachts zeitweise betreut werden müssen.
  5. Kurzzeitpflege: Eine vorübergehende stationäre Pflege, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt.
  6. Verhinderungspflege: Eine Ersatzpflege, wenn die reguläre Pflegeperson verhindert ist.
  7. Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassungen: Finanzielle Unterstützung für notwendige Anpassungen in der Wohnung zur Barrierefreiheit oder die Bereitstellung von Hilfsmitteln wie Pflegebetten.
  8. Vollstationäre Pflege: Für Menschen mit schwerer Pflegebedürftigkeit, die nicht mehr zu Hause versorgt werden können.


Beantragung und Begutachtung vom Pflegeanspruch

Der Pflegeanspruch muss bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Nach Eingang des Antrags wird ein Gutachten durch den MDK oder Medicproof erstellt. Die Begutachtung erfolgt meist innerhalb weniger Wochen und wird anhand eines Punktesystems durchgeführt. Sobald ein Pflegegrad und damit der Pflegeanspruch festgestellt wurde, erhält die betroffene Person eine Mitteilung über die bewilligten Leistungen.

Falls die Pflegekasse den Antrag und Pflegeanspruch ablehnt oder einen zu niedrigen Pflegegrad festlegt, kann Widerspruch eingelegt werden. In vielen Fällen lohnt es sich, den Bescheid überprüfen zu lassen, da die Einstufung nicht immer korrekt erfolgt. Sollte der Widerspruch zum Pflegeanspruch ebenfalls abgelehnt werden, besteht die Möglichkeit, vor dem Sozialgericht Klage einzureichen.


Fazit zum Pflegeanspruch

Der Pflegeanspruch ist eine essenzielle Stütze für Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind. Er ermöglicht eine bedarfsgerechte Versorgung und entlastet sowohl die Betroffenen als auch deren Angehörige. Wer Pflegeleistungen beantragen möchte, sollte sich frühzeitig informieren und den Antrag zum Pflegeanspruch sorgfältig vorbereiten. Falls eine Ablehnung erfolgt, sollte geprüft werden, ob ein Widerspruch sinnvoll ist. Letztlich sorgt der Pflegeanspruch dafür, dass Menschen mit Einschränkungen ein würdiges und möglichst selbstbestimmtes Leben führen können.