Pflegeberatung von unabhängiger Stelle
Noch heute ein kostenloses Erstgespräch zur Beantragung vom Pflegegrad oder Pflegegeld unverbindlich online vereinbaren.
Pflegeberatung für Pflegebedürftige und Angehörige
Die Pflegeberatung ist ein essenzieller Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems und bietet pflegebedürftigen Menschen sowie ihren Angehörigen fachkundige Unterstützung bei der Organisation und Umsetzung der Pflege. Sie dient dazu, Betroffene über ihre Rechte, Möglichkeiten und Leistungen im Bereich der Pflege aufzuklären, individuelle Lösungen zu entwickeln und die Qualität der Versorgung sicherzustellen. Eine Pflegeberatung von unabhängiger Stelle sieht Ihr Anliegen aus Ihrer Sicht und wird das Maximale an Pflegeleistungen für Sie beantragen und herausholen. Mit den kostenlosen Erstberatungsservices von Familiara können Sie noch heute völlig unverbindlich einen Termin zur Pflegeberatung vereinbaren. Wir wissen: Viele Menschen werden plötzlich mit einer Pflegesituation konfrontiert – sei es durch eine Erkrankung, einen Unfall oder altersbedingte Einschränkungen. In diesen Momenten stehen Betroffene und ihre Angehörigen oft vor einer Vielzahl von Fragen zur Pflegesituation:
- Welche Leistungen stehen mir zu?
- Wie wird die Pflege finanziert?
- Welche Entlastungsmöglichkeiten gibt es für Angehörige?
- Welche Pflegeeinrichtungen oder ambulanten Dienste kommen infrage?
Hier setzt die Pflegeberatung an! Sie informiert über gesetzliche Leistungen, hilft bei der Antragstellung und vermittelt notwendige Hilfsangebote zur Pflege. Durch die Pflegeberatung sollen Pflegebedürftige eine optimale Versorgung erhalten, während pflegende Angehörige entlastet werden.
Rechtliche Grundlage und Anspruch auf Pflegeberatung
Laut § 7a des Sozialgesetzbuches XI (SGB XI) haben Versicherte, die einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt haben oder bereits Pflegeleistungen beziehen, einen Anspruch auf eine kostenfreie und neutrale Pflegeberatung bei den Pflegekassen direkt. Diese Beratung wird von den Pflegekassen organisiert und kann durch verschiedene Institutionen durchgeführt werden, darunter:
- Pflegekassen selbst
- Pflegestützpunkte
- Ambulante Pflegedienste
- Unabhängige Pflegeberater
Zudem gibt es für Pflegebedürftige, die bereits Pflegegeld als Pflegeleistung beziehen, eine verpflichtende Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Diese soll sicherstellen, dass die Pflege zu Hause sachgerecht erfolgt und pflegende Angehörige fachlich unterstützt werden.
Die Inhalte und der Ablauf einer Pflegeberatung
Die Pflegeberatung kann in Form eines persönlichen Gesprächs, telefonisch oder digital erfolgen. In der Regel umfasst sie die folgenden Themen:
- Einschätzung des Pflegebedarfs: Eine Analyse der aktuellen Situation und des individuellen Unterstützungsbedarfs.
- Leistungsansprüche: Information über Pflegegrade, Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und weitere finanzielle Hilfen.
- Organisation der Pflege: Unterstützung bei der Wahl zwischen häuslicher Pflege, ambulanter Versorgung oder stationärer Unterbringung.
- Unterstützung für pflegende Angehörige: Hinweise zu Entlastungsmöglichkeiten wie Tagespflege, Pflegekurse oder Selbsthilfegruppen.
- Hilfsmittel und Wohnraumanpassung: Beratung zu Pflegehilfsmitteln wie Rollstühlen, Pflegebetten oder barrierefreiem Umbau.
- Rechtsberatung und Anträge: Hilfe bei der Antragstellung, Widersprüchen gegen Pflegegrad-Einstufungen oder der Organisation von Vollmachten und Patientenverfügungen.
Pflegeberatung wahrnehmen
Pflegestützpunkte sind regionale Beratungsstellen, die von Pflegekassen und Kommunen gemeinsam betrieben werden. Sie bieten eine umfassende, unabhängige und kostenlose Pflegeberatung zu allen Fragen rund um die Pflege. Ihr Vorteil liegt in der Vernetzung verschiedener Sozial- und Gesundheitsdienste, wodurch eine koordinierte Unterstützung gewährleistet wird. Mit der steigenden Zahl pflegebedürftiger Menschen stellt das deutsche Pflegesystem vor Herausforderungen. Ein zentraler Aspekt ist die Digitalisierung, die Pflegeberatung zunehmend über Online-Plattformen oder per Videokonferenz ermöglicht. Auch präventive Online-Pflegekurse sind zunehmend ein wichtiger Baustein zur Entlastung der Pflegekassen. Gleichzeitig muss die Qualität der Pflegeberatung dauerhaft sichergestellt werden, insbesondere angesichts des Fachkräftemangels in der Pflege.
Die Pflegeberatung spielt eine entscheidende Rolle, um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bestmöglich zu unterstützen. Sie bietet Orientierung im komplexen Pflegesystem und hilft, die richtige Pflegeform zu finden, um Lebensqualität und Selbstbestimmung so lange wie möglich zu erhalten.
Nehmen Sie noch heute eine kostenlose erste Pflegeberatung von unabhängiger Stelle zur Beantragung eines Pflegegrads oder dem Pflegegeld bei einem vorliegendem Pflegegrad wahr und lassen Sie sich unverbindlich beraten ➞
Finanzielle Entlastung mit der kostenlosen Pflegebox
Die Voraussetzungen für zuzahlungsbefreite Pflegehilfsmittel in der monatlichen 0,00 € Pflegebox mit kostenloser Lieferung:
✓ Anerkannter Pflegegrad von 1 oder höher
✓ Ihre Versicherungsdaten sind zur Hand
✓ Die Pflege findet im Hausumfeld statt
Pflegeleistungen zur Entlastung ab Pflegegrad 1
Keine falsche Scheu oder Scham! Bei Pflegebedürftigkeit stehen Betroffenen sowie Angehörigen bereits ab Pflegegrad 1 verschiedene Unterstützungsangebote zur Entlastung der häuslichen Pflege zur Verfügung - teilweise kostenlos.
Über Leistungserbringer der Pflegekassen können noch heute verschiedene Angebote mit Pflegegrad 1 oder höher beantragt werden. Dazu zählen:
Kostenlose Pflegehilfsmittel
Im Wert von bis zu 42,00 € monatlich können bedarfsgerechte zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel in einer kostenlosen Pflegebox beantragt werden. Gemäß dem Sozialgesetzbuch § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI besteht der gesetzliche Anspruch dieser Pflegeleistung in Deutschland. Zum Angebot des zuverlässigen Leistungserbringers ➞
Kostenlose Pflegekurse
Gemäß dem Sozialgesetzbuch § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 45 Absatz 1 SGB XI besteht der gesetzliche Anspruch der kostenfreien Pflegeleistung für Online-Pflegekurse. Damit können im Fall der Pflege oder auch präventiv für Angehörige in verschiedenen Lektionen hilfreiche Umgangsformen erlernt werden. Online-Pflegekurse noch heute buchen ➞
Kostenloser Hausnotruf
Durch das technische Pflegehilfsmittel des Hausnotrufsystems kann der Alltag von alleinlebenden Pflegebedürftigen nachhaltig abgesichert werden. Nach dem Sozialgesetzbuch § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 3 SGB XI besteht der gesetzliche Anspruch der deutschen Pflegeleistung zum kostenlosen Hausnotruf. Möglichkeit und weitere Informationen entdecken ➞
Der Entlastungsbetrag
Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 erhalten monatlich 125 Euro nach dem Sozialgesetzbuch § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 45b SGB XI, um zusätzliche Unterstützungsleistungen wie Haushaltshilfen, Betreuungsangebote oder Alltagsbegleiter zu finanzieren. Die Beantragung erfolgt durch Vorlage von Rechnungen bei der Pflegekasse. Wichtig ist, dass nur anerkannte Anbieter und Leistungserbringer genutzt werden.