Pflege News von den Pflegekassen
Bleiben Sie über Neuigkeiten zur Pflege und dem Gesundheitswesen auf dem Laufenden.
Pflege News und Neuigkeiten aus dem Gesundheitswesen
Die Pflege News von den Pflegekassen und Institutionen für eine generelle Übersicht zum deutschen Gesundheitswesen.
Wollen Sie sich unverbindlich zur Pflege beraten, entdecken Sie unseren Beitrag zur Pflegeberatung noch heute.
➪ 65 Corona-Impfschäden anerkannt (02.2025)
➪ Schmerzmittel unberechtigt von Ärztin verabreicht (02.2025)
➪ Erster Telefonarzt in Niederbayern (02.2025)
Finanzielle Entlastung mit der kostenlosen Pflegebox
Die Voraussetzungen für zuzahlungsbefreite Pflegehilfsmittel in der monatlichen 0,00 € Pflegebox mit kostenloser Lieferung:
✓ Anerkannter Pflegegrad von 1 oder höher
✓ Ihre Versicherungsdaten sind zur Hand
✓ Die Pflege findet im Hausumfeld statt
Pflegeleistungen zur Entlastung ab Pflegegrad 1
Keine falsche Scheu oder Scham! Bei Pflegebedürftigkeit stehen Betroffenen sowie Angehörigen bereits ab Pflegegrad 1 verschiedene Unterstützungsangebote zur Entlastung der häuslichen Pflege zur Verfügung - teilweise kostenlos.
Über Leistungserbringer der Pflegekassen können noch heute verschiedene Angebote mit Pflegegrad 1 oder höher beantragt werden. Dazu zählen:
Kostenlose Pflegehilfsmittel
Im Wert von bis zu 42,00 € monatlich können bedarfsgerechte zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel in einer kostenlosen Pflegebox beantragt werden. Gemäß dem Sozialgesetzbuch § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI besteht der gesetzliche Anspruch dieser Pflegeleistung in Deutschland. Zum Angebot des zuverlässigen Leistungserbringers ➞
Kostenlose Pflegekurse
Gemäß dem Sozialgesetzbuch § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 45 Absatz 1 SGB XI besteht der gesetzliche Anspruch der kostenfreien Pflegeleistung für Online-Pflegekurse. Damit können im Fall der Pflege oder auch präventiv für Angehörige in verschiedenen Lektionen hilfreiche Umgangsformen erlernt werden. Online-Pflegekurse noch heute buchen ➞
Kostenloser Hausnotruf
Durch das technische Pflegehilfsmittel des Hausnotrufsystems kann der Alltag von alleinlebenden Pflegebedürftigen nachhaltig abgesichert werden. Nach dem Sozialgesetzbuch § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 3 SGB XI besteht der gesetzliche Anspruch der deutschen Pflegeleistung zum kostenlosen Hausnotruf. Möglichkeit und weitere Informationen entdecken ➞
Der Entlastungsbetrag
Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 erhalten monatlich 125 Euro nach dem Sozialgesetzbuch § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 45b SGB XI, um zusätzliche Unterstützungsleistungen wie Haushaltshilfen, Betreuungsangebote oder Alltagsbegleiter zu finanzieren. Die Beantragung erfolgt durch Vorlage von Rechnungen bei der Pflegekasse. Wichtig ist, dass nur anerkannte Anbieter und Leistungserbringer genutzt werden.