Pflege News:
Bisher 65 anerkannte Corona-Impfschäden
News im Pflege- und Gesundheitswesen im Überblick sowie kompakt als Information kostenlos bereitgestellt.
Thema: Corona-Impfschäden
Beitrag von 02.2025.
Es können teilweise Spätfolgen auftreten, wenn man eine Corona-Impfung nicht vertragen hat. Es ist ein langwieriger Prozess, zu einer Entschädigung und Anerkennung von Corona Impfschäden zu gelangen. Wie viele Personen haben bis jetzt Ansprüche angemeldet?
Stuttgart (dpa/lsw) – Baden-Württemberg hat bislang 65 Fälle von Impfschäden anerkannt, die durch Corona-Impfungen verursacht wurden. Dies wurde von einem Vertreter des Sozialministeriums in Stuttgart bekanntgegeben. In der Zeitspanne von Ende Dezember 2020 bis Ende 2024 haben insgesamt 1.409 Personen einen solchen Antrag gestellt. Es gab 730 Ablehnungen, 113 Erledigungen aus anderen Gründen und 501 Verfahren sind bislang noch nicht abgeschlossen.
Wie das Ministerium berichtet, wurden unter anderem in Einzelfällen die Entzündung des Herzmuskels, des Herzbeutels, Erkrankungen einzelner Nerven sowie Thrombosen und deren teilweise gravierenden Folgen anerkannt. Es wurde gesagt, dass Personen, die nach der Impfung weiterhin gesundheitliche Probleme hatten, einen Antrag stellen könnten. Allerdings handelt es sich um ein aufwändiges Verfahren: Generell sei der Nachweis des schädigenden Ereignisses, der hierdurch verursachten gesundheitlichen Verletzung und der daraus resultierenden Gesundheitsstörung Voraussetzung dafür, dass eine Gesundheitsstörung als Schädigungsfolge anerkannt werde.
Der Sprecher erklärte: Es muss sehr wahrscheinlich sein, dass zwischen diesen nachgewiesenen Ereignissen ein ursächlicher Zusammenhang besteht. Es müsse demnach nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft mehr für einen ursächlichen Zusammenhang als dagegen spricht. Das bedeutet: Für eine Anerkennung reicht es nicht aus, dass ein ursächlicher Zusammenhang nur möglich ist. Selbst ein bloßer zeitlicher Zusammenhang genügt hierfür nicht. Das Verfahren kann sich aktuell leider über einen längeren Zeitraum erstrecken. Vor allem die medizinische Sachaufklärung benötige eine erhebliche Zeit, da ein oder mehrere Fachgutachten eingeholt würden.So sei eine Bearbeitungsdauer von einigen Monaten bis zu mehreren Jahren möglich, wenn sich beispielsweise noch Gerichtsverfahren anschlössen.
Pflegekassen unterstützen mit Pflegegrad 1 oder höher durch zuzahlungsbefreite Pflegehilfsmittel monatlich
Die Pflegekassen übernehmen die Kosten nach dem Sozialgesetzbuch § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI für bedarfsgerechte Pflegehilfsmittel pro Monat – jetzt beim Leistungserbringer entdecken!
Kostenübernahme von Online-Pflegekursen für Betroffene und Angehörige durch Pflegekassen
Zur präventiven Vorbereitung, aber auch bei einer bereits eingetretenen Pflegesituation, sind Online-Kurse eine hilfreiche Unterstützung im Bereich der Pflege. Allen Versicherten stehen kostenlose Online-Pflegekurse zu diversen Themengebieten zur Verfügung. Noch heute online buchen!
Unverbindlich sowie kostenlos zum Thema Pflege und der Beantragung vom Pflegegrad beraten lassen
Erfahren Sie in einem kostenfreien Erstgespräch beim unabhängigen Leistungserbringer mehr zum Thema der Pflege und entsprechenden Pflegeleistungen. Nutzen Sie Ihre gesetzlichen Ansprüche im Fall der Pflegebedürftigkeit für sich oder pflegende Angehörige noch heute.
Pflegekassen für Pflegeleistungen
Oftmals informieren sich Betroffene und Angehörige erst über Pflegeleistungen und die Beantragung, wenn die Pflegesituation durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall bereits eingetreten ist. Durch Regulierungen, Gesetzgebungen sowie Versicherungen ist es in Deutschland häufig schwer, die richtigen Ansprüche, Entlastungen und Pflegeleistungen auf einen Blick zu erhalten. Daher erhalten Sie auf unseren Seiten zu den deutschen Services und Dienstleistungen in der Pflege einen umfassenden Überblick von zuverlässigen Leistungserbringer als Partner der Pflegekassen zur einfachen Beantragung der bedarfsgerechten Pflegeleistungen neben den Pflegekassen selbst. Sie finden neben den angebotenen Pflegeleistungen von den Pflegekassen eine Übersicht zu den wichtigsten deutschen Pflegeversicherer. Damit haben Sie als betroffener Pflegebedürftiger oder als pflegender Angehöriger eine zentrale Übersicht über die Kontakte zur jeweiligen Pflegekasse und die Möglichkeit, direkt bei einem zertifizierten Leistungserbringer der Pflegekassen bedarfsgerechte Pflegeleistungen zur Entlastung der Pflege online zu beantragen. Bereits ab Pflegegrad 1 stehen Pflegebedürftigen kostenlose Pflegeleistungen von den Pflegekassen als Unterstützung zur Verfügung. Nutzen Sie Ihrer gesetzlichen Ansprüche in der Pflege.