Pflegeleistungen für die Pflege zur Entlastung

Pflegeleistungen für die Entlastung in der Pflege

Noch heute über Leistungserbringer Entlastungen beantragen oder bei Pflegekassen formell einen Antrag stellen.

Deutsche Pflegeleistungen zur Entlastung sichern

Keine falsche Scheu oder Scham! Bei Pflegebedürftigkeit stehen Betroffenen sowie Angehörigen bereits ab Pflegegrad 1 verschiedene Unterstützungsangebote zur Entlastung der häuslichen Pflege zur Verfügung - teilweise kostenlos.
Über Leistungserbringer der Pflegekassen können noch heute verschiedene Angebote mit Pflegegrad 1 oder höher beantragt werden. Dazu zählen:
 

Kostenlose Pflegekurse

Gemäß dem Sozialgesetzbuch § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 45 Absatz 1 SGB XI besteht der gesetzliche Anspruch der kostenfreien Pflegeleistung für Online-Pflegekurse. Damit können im Fall der Pflege oder auch präventiv für Angehörige in verschiedenen Lektionen hilfreiche Umgangsformen erlernt werden. Online-Pflegekurse noch heute buchen ➞

Kostenloser Hausnotruf
Durch das technische Pflegehilfsmittel des Hausnotrufsystems kann der Alltag von alleinlebenden Pflegebedürftigen nachhaltig abgesichert werden. Nach dem Sozialgesetzbuch § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 3 SGB XI besteht der gesetzliche Anspruch der deutschen Pflegeleistung zum kostenlosen Hausnotruf. Möglichkeit und weitere Informationen entdecken ➞

Der Entlastungsbetrag 

Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 erhalten monatlich 125 Euro nach dem Sozialgesetzbuch § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 45b SGB XI, um zusätzliche Unterstützungsleistungen wie Haushaltshilfen, Betreuungsangebote oder Alltagsbegleiter zu finanzieren. Die Beantragung erfolgt durch Vorlage von Rechnungen bei der Pflegekasse. Wichtig ist, dass nur anerkannte Anbieter und Leistungserbringer genutzt werden.


Pflegebox als Pflegeleistung

Kostenlose Pflegehilfsmittel
Im Wert von bis zu 42,00 € monatlich können bedarfsgerechte zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel in einer kostenlosen Pflegebox beantragt werden. Gemäß dem Sozialgesetzbuch § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI besteht der gesetzliche Anspruch dieser Pflegeleistung in Deutschland. Zum Angebot des zuverlässigen Leistungserbringers ➞

Für die monatliche Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel empfehlen wir den Testsieger der Deutschen Pflegehilfe sanus+ von der CARE digisolutions GmbH aus Osnabrück als den top Leistungserbringer in der Pflege.

Pflegebox beantragen

Finanzielle Entlastung mit der kostenlosen Pflegebox

Die Voraussetzungen für zuzahlungsbefreite Pflegehilfsmittel in der monatlichen 0,00 € Pflegebox mit kostenloser Lieferung:

✓  Anerkannter Pflegegrad von 1 oder höher 

✓  Ihre Versicherungsdaten sind zur Hand

✓  Die Pflege findet im Hausumfeld statt

Pflegeleistungen ab Pflegegrad 2

In Deutschland werden Pflegebedürftige je nach Schwere der Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit in einen von fünf Pflegegraden eingestuft. Während Pflegegrad 1 eine geringe Beeinträchtigung beschreibt, haben Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 erhebliche bis schwerste Einschränkungen, die eine regelmäßige Unterstützung durch Angehörige oder professionelle Pflegekräfte erforderlich machen. Die Pflegeleistungen sind darauf ausgerichtet, sowohl die Pflege zu Hause als auch in stationären Einrichtungen zu ermöglichen und zu erleichtern. Mit steigendem Pflegegrad erhöhen sich auch die Leistungen der Pflegeversicherung. Die wichtigsten Pflegeleistungen (Stand 2024) finden Sie nachstehend zum Nachschlagen. 

Pflegegeld (für häusliche Pflege durch Angehörige) 

Pflegebedürftige, die von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Pflegepersonen versorgt werden, erhalten ein monatliches Pflegegeld: 

  • Pflegegrad 2: 332 Euro
  • Pflegegrad 3: 573 Euro
  • Pflegegrad 4: 765 Euro
  • Pflegegrad 5: 947 Euro

Dieses Geld kann frei zur Anerkennung der Pflegeperson verwendet werden. 


Pflegesachleistungen (für professionelle Pflege durch einen Pflegedienst) 

Wird die Pflege von einem ambulanten Pflegedienst übernommen, stehen monatlich folgende Beträge zur Verfügung: 

  • Pflegegrad 2: 761 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.432 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.778 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.200 Euro

Der Pflegedienst kann damit Leistungen wie Körperpflege, Hilfe bei der Ernährung oder Unterstützung im Haushalt erbringen.

Kombinationsleistung (Pflegegeld & Pflegesachleistung) 

Falls Pflegebedürftige sowohl von Angehörigen als auch von einem Pflegedienst betreut werden, können sie eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistungen nutzen. Wird beispielsweise nur die Hälfte der Sachleistungen in Anspruch genommen, bleibt auch die Hälfte des Pflegegeldes erhalten. 


Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Pflege) 

Für Pflegebedürftige, die tagsüber oder nachts in einer Einrichtung betreut werden, stehen monatlich folgende Beträge zur Verfügung: 

  • Pflegegrad 2: 689 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.298 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.612 Euro
  • Pflegegrad 5: 1.995 Euro

Diese Leistung kann zusätzlich zu Pflegesachleistungen oder Pflegegeld in Anspruch genommen werden. 


Kurzzeitpflege als Pflegeleistung

Falls eine vorübergehende stationäre Pflege nötig ist, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die Pflegeperson verhindert ist, gibt es bis zu 1.774 Euro pro Jahr für Kurzzeitpflege. Dieser Betrag kann mit nicht genutzten Mitteln der Verhinderungspflege auf bis zu 3.386 Euro pro Jahr erhöht werden.

Verhinderungspflege (Ersatzpflege bei Ausfall der Pflegeperson) 

Ist die private Pflegeperson vorübergehend verhindert (z. B. durch Urlaub oder Krankheit), übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.612 Euro pro Jahr für eine Ersatzpflegekraft. Diese Leistung kann mit der Kurzzeitpflege kombiniert werden. 


Vollstationäre Pflege (Pflegeheim) 

Wenn eine häusliche Pflege nicht mehr möglich ist, übernimmt die Pflegeversicherung folgende Zuschüsse zur stationären Pflege: 

  • Pflegegrad 2: 770 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.262 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.775 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.005 Euro

Da die tatsächlichen Pflegeheimkosten oft höher sind, müssen Pflegebedürftige oder deren Angehörige einen Eigenanteil tragen.

Finanzielle Zuschläge zum Eigenanteil bei stationärer Pflege 

Zusätzlich zur regulären Unterstützung in Pflegeheimen gibt es gestaffelte Zuschläge, die mit der Dauer des Aufenthalts steigen: 

  • Ab dem 1. Jahr: 15 %
  • Ab dem 2. Jahr: 30 %
  • Ab dem 3. Jahr: 50 %
  • Ab dem 4. Jahr: 75 %

Diese Zuschüsse sollen langfristig pflegebedürftige Personen finanziell entlasten.


Das Fazit zu den deutschen Pflegeleistungen

Die Pflegeleistungen für die Pflegegrade 2 bis 5 sind darauf ausgelegt, Pflegebedürftige sowohl in der häuslichen als auch in der stationären Pflege bestmöglich zu unterstützen. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die finanziellen Hilfen und die Sachleistungen, um eine angemessene Versorgung sicherzustellen und die Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu verbessern. Wer seine Liebsten zu Hause selbst pflegt, hat einen gesetzlichen Anspruch auf die Anerkennung der häuslichen Pflege auf die Rente. Daher informieren Sie sich rechtzeitig und nehmen Sie dir möglichen Pflegeleistungen zur Entlastung der häuslichen Pflege direkt bei der Pflegekasse oder bei einem vertrauensvollen Leistungserbringer noch heute war.