Zuzahlungsbefreiung zur Krankenkasse

Zuzahlungsbefreiung zur Krankenkasse

Mehr zur Zuzahlungsbefreiung durch die Belastungsgrenze erfahren und mögliche Kosten im Blick behalten.

Befreiung der Zuzahlung bei Belastungsgrenze

Menschen in Deutschland haben durch diverse Sozialleistungen eine Absicherung bei Krankheiten oder Pflegebedürftigkeit. Bei schwerwiegenden oder chronischen Erkrankungen stellt die Befreiung von der Zuzahlung für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung eine bedeutende Unterstützung dar, damit nicht sämtliche eigenen finanziellen Ressourcen für die gesundheitliche Versorgung aufgebracht werden müssen.

Das Wichtigste zur Zuzahlungsbefreiung in Kürze 

In der gesetzlichen Krankenversicherung kann eine Befreiung von der Zuzahlung ab dem Erreichen der Belastungsgrenze beantragt werden. Für Personen mit chronischen Erkrankungen liegt sie bei 1 %, ansonsten beträgt sie 2 % des Bruttoeinkommens. Diese Regelung betrifft sowohl Arbeitnehmer als auch Rentner. Bei Bezug von Sozialleistungen wie Bürgergeld gelten besondere Belastungsgrenzen für die Zuzahlungsbefreiung.
 

Sobald diese Grenze erreicht ist, haben Versicherte die Möglichkeit und den Anspruch, bei ihrer Krankenkasse einen Antrag einzureichen, um für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreit zu werden oder um eine Rückerstattung des überzahlten Betrags zu erhalten.
 

Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse

In Deutschland sind gesetzlich Versicherte verpflichtet, für bestimmte medizinische Leistungen Zuzahlungen zu leisten. Dazu gehören beispielsweise Kosten für Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Rehabilitationsmaßnahmen oder Heil- und Hilfsmittel. Um eine übermäßige finanzielle Belastung zu vermeiden, gibt es eine gesetzlich festgelegte Belastungsgrenze, ab der Versicherte von weiteren Zuzahlungen befreit werden können.

Die Belastungsgrenze beträgt grundsätzlich 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens des Haushalts. Für chronisch Kranke, die nachweislich wegen derselben schweren Erkrankung in dauerhafter ärztlicher Behandlung sind, liegt die Grenze bei 1 % des Bruttoeinkommens. Sobald diese Grenze erreicht ist, können Versicherte eine Zuzahlungsbefreiung bei ihrer Krankenkasse beantragen. Um die Befreiung zu erhalten, müssen Betroffene sämtliche Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres sammeln und bei ihrer Krankenkasse einreichen. Dazu zählen unter anderem Eigenanteile für Arzneimittel, Physiotherapie, häusliche Krankenpflege oder stationäre Behandlungen. Die Krankenkasse prüft die eingereichten Nachweise und stellt bei Erreichen der Belastungsgrenze eine Befreiungsbescheinigung aus. Ab diesem Zeitpunkt entfallen für den Rest des Jahres alle weiteren Zuzahlungen.

Alternativ können Versicherte eine vorauszahlende Befreiung beantragen. Dabei wird die voraussichtliche Belastungsgrenze für das laufende Jahr direkt an die Krankenkasse gezahlt. Sobald dieser Betrag entrichtet wurde, erhalten die Versicherten eine Befreiungsbescheinigung und müssen im gesamten Jahr keine Zuzahlungen mehr leisten. Diese Methode kann den bürokratischen Aufwand verringern, da keine einzelnen Quittungen gesammelt und eingereicht werden müssen. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass die gezahlte Summe die tatsächliche Belastungsgrenze überschritten hat, wird der überzahlte Betrag zurückerstattet.

Bei der Berechnung der Belastungsgrenze werden alle Einkommensarten eines Haushalts berücksichtigt, darunter Gehalt, Renten oder Mieteinnahmen. Zudem gibt es Freibeträge für im Haushalt lebende Angehörige, wie Ehepartner und Kinder. Dadurch kann sich die individuelle Belastungsgrenze verringern. Die Einnahmen zum Lebensunterhalt sind:

  • Arbeitsentgelt (auch aus Nebenjobs) bzw. Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit
  • Krankengeld und Kinderpflege-Krankengeld
  • Verletztengeld
  • Übergangsgeld
  • Pflegeunterstützungsgeld, Näheres siehe Pflegezeit
  • Arbeitslosengeld
  • Elterngeld, aber nur der Betrag, der beim Basiselterngeld über 300 € liegt, beim ElterngeldPlus über 150 €
  • Einnahmen aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung
  • Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (der Betrag des Rentenbescheids) sowie Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung (abzüglich des Betrags der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz)
  • Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XIV
  • Unterhalt (von Eltern an Studierende oder Auszubildende oder vom geschiedenen Ehegatten) 


Die Zuzahlungsbefreiung zur Krankenkasse ist ein wichtiger Bestandteil des solidarischen Gesundheitssystems und schützt Versicherte mit geringem Einkommen oder hohen Gesundheitskosten vor finanzieller Überlastung. Es empfiehlt sich, frühzeitig bei der Krankenkasse Informationen über die persönlichen Voraussetzungen und den Antrag auf Befreiung einzuholen. So kann sichergestellt werden, dass die finanzielle Belastung im Rahmen bleibt und medizinische Versorgung weiterhin bezahlbar bleibt.

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Belastungsgrenze bei Bezug von Sozialleistungen

Bei einem regelmäßigen Bezug bestimmter Sozialleistungen gilt eine besondere Belastungsgrenze zur Befreiung der Zuzahlung von 135,12 € pro Jahr, welche bei chronisch erkrankten Betroffenen bei 67,56 € pro Jahr liegen. Sie wird auf der Basis des Regelsatzes der Regelbedarfsstufe 1 berechnet. Dieser beträgt im Jahr 2025 maximal 563,00 € monatlich – jährlich bis zu 6.756 €. Die Belastungsgrenze zur Befreiung der Zuzahlung liegt grundsätzlich bei 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens. Für chronisch Kranke beträgt sie 1 %. Da Sozialleistungsbezieher (wie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter) nur über geringe Einkünfte verfügen, wird die Belastungsgrenze zur Befreiung der Zuzahlung individuell angepasst.


Die besondere Belastungsgrenze zur Befreiung der Zuzahlung gilt auch für Versicherte, die neben der Sozialleistung noch weiteres Einkommen haben. Hier beispielsweise für Berufstätige, die ihr niedriges Einkommen mit Bürgergeld aufstocken. Diese besondere Belastungsgrenze gilt in der Regel für die Personen, die auch sonst bei der Berechnung der Belastungsgrenze zur Befreiung der Zuzahlung zusammen berücksichtigt würden. Über Ausnahmen informiert die zuständige Krankenkasse und berät Sie gerne.

Es kann allerdings vorkommen, dass das Geld bestimmter Haushaltsmitglieder zwar beim Bürgergeld oder bei einer der anderen Sozialleistungen zusammen berücksichtigt wird, aber nicht bei der Zuzahlungsbefreiung für Leistungen der Kranken- sowie Pflegekassen.

Haben Sie ein geringes Einkommen, beziehen jedoch keine Sozialleistungen, die Ihre Belastungsgrenze senken, so ist Ihre Belastungsgrenze zur Befreiung der Zuzahlung höher als die genannte besondere Belastungsgrenze, obwohl Ihnen nicht mehr Geld zur Verfügung steht als Familien mit Sozialleistungsbezug. Aufgrund Ihres geringen Einkommens haben Sie gegebenenfalls Anspruch auf aufstockendes Bürgergeld oder aufstockende Sozialhilfe, von dem Sie nur nichts wissen. Fazit: Auch Berufstätige haben möglicherweise Anspruch auf Bürgergeld! Menschen, deren Rente gering ausfällt, haben ebenfalls oft Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe, sei es in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter beziehungsweise bei Erwerbsminderung. Es kann sich für Sie lohnen, einen Antrag zu stellen.

Die Belastungsgrenze zur Befreiung von der Zuzahlung

Nicht alle Zuzahlungen fließen in die Berechnung der Zuzahlungsbefreiung ein. Als befreiungsfähig gelten zum Beispiel Zuzahlungen zu Arznei- und Verbandmitteln, Heilmitteln und Hilfsmitteln sowie Zuzahlungen zur Krankenhausbehandlung oder Rehabilitation. Gesetzlich Versicherte müssen teilweise noch zusätzliche Kosten für ihre Gesundheit selbst aufbringen, wie zum Beispiel individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) oder Eigenanteile zum Zahnersatz. Bei der Berechnung der Befreiung von der Zuzahlung werden diese jedoch nicht berücksichtigt.

Die Belastungsgrenze wird erst im Nachhinein wirksam, weshalb Sie und Ihre Angehörigen im gleichen Haushalt immer alle Zuzahlungsbelege aufbewahren sollten. Es ist meistens nicht absehbar, welche Kosten im Laufe eines Kalenderjahres anfallen können. Einige Krankenkassen stellen dafür extra ein Quittungsheft zur Verfügung, in dem die Belege für geleistete Zuzahlungen im Laufe des Jahres gesammelt werden können. Auch einige Apotheken sammeln Ihre Belege, wenn Sie dort ausschließlich Ihre benötigten Medikamente abholen. Wenn Sie im Laufe des Jahres die 2-%-Belastungsgrenze zur Befreiung von der Zuzahlung erreicht haben, sollten Sie direkt Kontakt zu Ihrer Krankenkasse aufnehmen! Falls Sie als Ehepaar bei unterschiedlichen gesetzlichen Krankenkassen versichert sind, müssen Sie den Zuzahlungsbefreiungsantrag nur bei einer dieser Kassen einreichen. Diese berechnet für Sie, ab wann die Voraussetzungen für die Befreiung der Zuzahlung erfüllt sind und stellt gegebenenfalls eine Bestätigung für die andere Krankenkasse aus. Nutzen Sie noch heute die Befreiung von der Zuzahlung bei passenden Kriterien.

Die Wichtigkeit der Zuzahlungsbefreiung

Für viele Menschen ist das Thema der Zuzahlungsbefreiung auf den ersten Blick nur ein bürokratischer Begriff im deutschen Gesundheitssystem. Doch aus Sicht der Betroffenen, also derjenigen, die regelmäßig medizinische Leistungen in Anspruch nehmen müssen und dabei finanziell belastet werden, hat die Zuzahlungsbefreiung eine tiefgreifende, existenzielle Bedeutung. Sie ist mehr als nur eine finanzielle Erleichterung, sie ist ein Zeichen sozialer Gerechtigkeit, ein Stück Sicherheit im Alltag und eine konkrete Unterstützung in oft schwierigen Lebenslagen. Zunächst ist es dabie wichtig zu verstehen, in welchen Situationen Menschen mit Zuzahlungen konfrontiert werden. Wer gesetzlich krankenversichert ist, muss für viele Leistungen einen Eigenanteil leisten, etwa für Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Heil- und Hilfsmittel, Kuren oder häusliche Krankenpflege. Gerade für chronisch kranke Menschen, ältere Personen oder Menschen mit Behinderungen, die dauerhaft auf medizinische Versorgung angewiesen sind, summieren sich diese Beträge schnell auf mehrere hundert Euro im Jahr – Beträge, die für viele eine erhebliche Belastung darstellen. 

Besonders für Menschen mit niedrigem Einkommen, Alleinerziehende, Rentner mit kleiner Rente oder Sozialleistungsempfänger kann jeder Euro und damit die Zuzahlungsbefreiung entscheidend sein. Aus ihrer Sicht ist die Zuzahlungsbefreiung daher kein Luxus oder freiwilliges Extra, sondern eine unverzichtbare Maßnahme, um überhaupt an einer notwendigen medizinischen Versorgung teilhaben zu können. Sie schafft Chancengleichheit und verhindert, dass Gesundheit zur Frage des Geldbeutels wird. Viele Betroffene berichten, dass sie ohne die Möglichkeit der Befreiung auf bestimmte Behandlungen oder Medikamente verzichten müssten. Und das nicht, weil sie diese nicht brauchen, sondern weil sie sie sich schlichtweg nicht leisten könnten. Das Risiko ist hoch, dass sich gesundheitliche Probleme verschlimmern, chronifizieren oder gar zu bleibenden Schäden führen. Die Angst vor einer untragbaren finanziellen Belastung geht oft mit einem Gefühl von Hilflosigkeit einher. In diesem Zusammenhang wirkt die Zuzahlungsbefreiung wie ein Schutzmechanismus. Sie signalisiert: „Du bist mit deiner Krankheit nicht allein, das System fängt dich auf.“ 

Darüber hinaus bietet die Zuzahlungsbefreiung eine große emotionale Entlastung. Wer schwer erkrankt ist, kämpft oft nicht nur mit den gesundheitlichen Folgen, sondern auch mit psychischem Stress, Zukunftsängsten und organisatorischen Herausforderungen. Wenn dann auch noch finanzielle Sorgen dazukommen, kann das die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen. Die Gewissheit, zumindest bei den Gesundheitskosten nicht überfordert zu werden, gibt vielen Betroffenen ein Stück Kontrolle und Selbstbestimmung zurück. Sie können sich auf ihre Genesung oder den Umgang mit der Erkrankung konzentrieren, ohne ständig Rechnungen oder Zuzahlungsquittungen im Kopf haben zu müssen. Ein weiteres wichtiges Thema ist die Transparenz und Planbarkeit, die mit der Zuzahlungsbefreiung einhergeht. Wenn Versicherte wissen, wie hoch ihre individuelle Belastungsgrenze ist – also der maximale Betrag, den sie im Jahr an Zuzahlungen leisten müssen – können sie besser planen. Viele Krankenkassen bieten die Möglichkeit an, diese Belastungsgrenze vorab zu berechnen und die Summe einmalig zu Beginn des Jahres zu zahlen. Danach sind die Versicherten für den Rest des Jahres befreit. Aus Sicht der Betroffenen ist das eine große Erleichterung: keine Sammelquittungen, kein Nachreichen von Belegen, kein Warten auf Rückerstattungen. Vor allem für ältere Menschen oder chronisch Kranke, die regelmäßig Medikamente brauchen, ist das ein praktischer Vorteil. Auch das Gefühl, fair behandelt zu werden, spielt eine große Rolle. Wenn Menschen erkennen, dass das System ihre individuelle Lebenssituation berücksichtigt stärkt das das Vertrauen in die Solidarität des Gesundheitssystems der Kranken- sowie auch Pflegekassen. Die Zuzahlungsbefreiung zeigt, dass hinter der Bürokratie auch Menschlichkeit steckt. 

Nicht zuletzt trägt die Zuzahlungsbefreiung auch dazu bei, soziale Ausgrenzung zu verhindern. Wer sich medizinische Versorgung nicht leisten kann, zieht sich oft zurück, nimmt weniger am gesellschaftlichen Leben teil und fühlt sich abgehängt. Eine funktionierende Befreiungspraxis kann diesen Entwicklungen entgegenwirken. Sie sichert nicht nur die Gesundheit, sondern auch die soziale Teilhabe und Würde der Betroffenen. Aus Sicht der Betroffenen ist die Zuzahlungsbefreiung weit mehr als nur eine finanzielle Erleichterung. Sie ist ein zentrales Instrument, um Gerechtigkeit im Gesundheitswesen zu gewährleisten, gesundheitliche Versorgung sicherzustellen und Lebensqualität trotz Erkrankung zu ermöglichen. In einem System, das auf Solidarität basiert, ist sie ein entscheidendes Signal an diejenigen, die besonders auf Unterstützung angewiesen sind.

Zuzahlungsbefreiung aus Sicht der Krankenkassen 

Die Zuzahlungsbefreiung ist ein zentrales Element im deutschen Gesundheitssystem, das insbesondere aus Sicht der gesetzlichen Krankenkassen eine bedeutende Rolle spielt. Sie stellt sicher, dass Versicherte – trotz der gesetzlich vorgesehenen Eigenbeteiligung – im Falle finanzieller Belastung nicht überfordert werden. Aus Sicht der Krankenkassen geht es dabei um einen Ausgleich zwischen der finanziellen Beteiligung der Versicherten an Gesundheitskosten und dem solidarischen Grundprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Grundsätzlich sind gesetzlich Versicherte verpflichtet, für viele medizinische Leistungen Zuzahlungen zu leisten. Dazu zählen unter anderem Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte oder Kuren. Diese Zuzahlungen sind gesetzlich geregelt und sollen zum einen ein gewisses Maß an Kostenbewusstsein fördern, zum anderen helfen, das Gesundheitssystem finanziell zu stabilisieren. Allerdings erkennt der Gesetzgeber auch an, dass nicht alle Versicherten die gleichen finanziellen Möglichkeiten haben – hier greift das System der Belastungsgrenze und der Zuzahlungsbefreiung. 

Die Krankenkassen sehen sich in der Verantwortung, die gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen zur Zuzahlungsbefreiung umzusetzen und ihre Versicherten umfassend zu informieren und zu unterstützen. Die Belastungsgrenze liegt aktuell bei zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens des Haushalts. Für chronisch Kranke, die an mindestens einer schwerwiegenden Erkrankung leiden und regelmäßig ärztlich behandelt werden müssen, gilt eine reduzierte Grenze von einem Prozent. Wird diese Belastungsgrenze im Laufe eines Kalenderjahres erreicht, können Versicherte bei ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragen. Aus Sicht der Krankenkassen bedeutet das: Sobald die Belastung der Versicherten als unzumutbar eingestuft wird, greift der Solidarmechanismus der GKV, und weitere Zuzahlungen entfallen. Für die Krankenkassen ist die Verwaltung der Zuzahlungsbefreiung ein wichtiger Serviceaspekt. Sie stellen entsprechende Formulare bereit, prüfen die eingereichten Nachweise und berechnen individuell die Belastungsgrenze auf Basis der Haushaltseinkommen. Dabei berücksichtigen sie auch Freibeträge für mitversicherte Angehörige, wie Ehepartner oder Kinder. Dieser administrative Aufwand ist aus Sicht der Krankenkassen gerechtfertigt, da er unmittelbar zur sozialen Gerechtigkeit im Gesundheitswesen beiträgt. Ein weiterer Aspekt aus Sicht der Krankenkassen ist die Prävention von Unterversorgung. Ohne die Möglichkeit der Zuzahlungsbefreiung könnten sich einkommensschwächere Versicherte notwendige Medikamente oder medizinische Maßnahmen möglicherweise nicht leisten – mit schwerwiegenden Folgen für ihre Gesundheit. Hier sehen sich die Krankenkassen in der Verantwortung, gesundheitliche Chancengleichheit zu wahren. Die Zuzahlungsbefreiung stellt in diesem Kontext sicher, dass der Zugang zu medizinischer Versorgung nicht vom Einkommen abhängig ist. 

Zudem stärkt die Möglichkeit der Befreiung das Vertrauen der Versicherten in das Gesundheitssystem und in ihre Krankenkasse. Wenn Versicherte erleben, dass ihre finanzielle Situation berücksichtigt wird und sie nicht allein mit hohen Kosten gelassen werden, fördert das die Zufriedenheit und die Bindung an die Krankenkasse. Viele Kassen nutzen diese Gelegenheit, um gezielt über weitere Unterstützungsangebote zu informieren, etwa zu chronischer Erkrankung, Präventionsmaßnahmen oder Pflegeberatung. Aus Sicht der Krankenkassen ist dies eine Chance, Versicherten nicht nur punktuell zu helfen, sondern eine umfassende gesundheitliche Betreuung aufzubauen. 

Ein weiteres praktisches Mittel, das viele Krankenkassen anbieten, ist die sogenannte Zuzahlungsbefreiung im Voraus. Hierbei können Versicherte die für sie individuell berechnete Belastungsgrenze in einer Summe zu Jahresbeginn einzahlen. Im Gegenzug erhalten sie einen Befreiungsausweis, mit dem sie im laufenden Jahr direkt von weiteren Zuzahlungen befreit sind. Das reduziert bürokratischen Aufwand für alle Beteiligten sowohl für die Versicherten, als auch für Ärzte, Apotheken und die Kassen selbst. Gleichzeitig signalisiert es den Versicherten frühzeitig Sicherheit und Planungsspielraum. Nicht zuletzt ist die Zuzahlungsbefreiung auch ein Beitrag zur Wirtschaftlichkeit im System. Wenn durch eine frühzeitige finanzielle Entlastung von Versicherten medizinische Versorgung sichergestellt und gesundheitliche Verschlechterungen vermieden werden, spart das langfristig Kosten im Gesundheitssystem – ein Ziel, das ganz im Sinne der gesetzlichen Krankenkassen liegt. 

Aus Sicht der Krankenkassen ist die Zuzahlungsbefreiung ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung von Solidarität, Gerechtigkeit und Versorgungssicherheit im Gesundheitswesen. Sie sorgt dafür, dass niemand aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage auf notwendige medizinische Leistungen verzichten muss, stärkt das Vertrauen der Versicherten und fördert eine stabile und nachhaltige Gesundheitsversorgung für alle.